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Weitere Notfälle

Verätzung durch Säuren und Laugen

Eine Verätzung entsteht, wenn ätzende Substanzen — starke Säuren, Laugen oder bestimmte Reinigungs- und Industriechemikalien — mit Haut, Augen oder Schleimhäuten in Kontakt kommen und dort Gewebe zerstören. Anders als bei einer Verbrennung durch Hitze wirkt die schädigende Substanz oft weiter, solange sie nicht vollständig entfernt ist — das macht Sofortmaßnahmen besonders zeitkritisch.

Grundprinzip: verdünnen und entfernen

Die wichtigste Sofortmaßnahme bei jeder Verätzung ist ausgiebiges Spülen mit viel fließendem Wasser. Das Wasser verdünnt die Chemikalie und spült sie von der betroffenen Stelle. Vorher sollte kontaminierte Kleidung, sofern sie nicht an der Haut festklebt, vorsichtig entfernt werden, um weiteren Kontakt zu vermeiden — dabei Einmalhandschuhe tragen, wenn verfügbar, um sich selbst zu schützen.

Verätzung der Haut

Betroffene Hautstellen sofort und ausgiebig spülen, dabei die Substanz nicht verreiben. Nach dem Spülen die Wunde locker und steril abdecken, ähnlich wie bei einer Verbrennung. Keine Neutralisationsversuche mit Gegensubstanzen (z. B. Essig gegen Lauge) unternehmen — die dabei entstehende Reaktion kann zusätzliche Wärme freisetzen und die Verletzung verschlimmern. Danach ärztlich abklären lassen; bei größerer Fläche, tiefer Schädigung oder unklarer Substanz sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

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Verätzung der Augen

Das kontaminierte Auge sofort kontinuierlich mit großen Mengen sauberem Wasser oder normaler Kochsalzlösung etwa 10 bis 20 Minuten lang spülen — dabei das Augenlid mit den Fingern offen halten und darauf achten, das nicht betroffene Auge nicht zu kontaminieren. Den Verletzten in eine Notaufnahme bringen, auch bei scheinbar gutem Verlauf, weil Verätzungen des Auges das Sehvermögen dauerhaft schädigen können.

Verschlucken ätzender Substanzen

Bei versehentlichem Verschlucken KEIN Erbrechen auslösen — beim erneuten Passieren der Speiseröhre verätzt die Substanz das Gewebe ein zweites Mal. Auch kein Wasser oder Milch zum „Verdünnen“ trinken lassen, wenn Mund oder Rachen bereits verätzt sind oder Schluckbeschwerden bestehen — das kann Erbrechen auslösen. Sofort die Giftnotrufzentrale kontaktieren und/oder Notruf 112 wählen, Verpackung oder Reste der Substanz für die Identifikation sicherstellen.

Eigenschutz nicht vergessen

Bei größeren Unfällen mit unbekannten oder stark reizenden/giftigen Dämpfen (etwa in Betrieben oder beim Umgang mit Reinigungschemikalien) auf ausreichende Belüftung achten und sich selbst nicht unnötig der Substanz aussetzen — im Zweifel zuerst die Feuerwehr alarmieren, die über Schutzausrüstung verfügt, statt sich selbst zu gefährden.

Weiterführende Informationen der Organisationen

Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Die verlinkten Angebote sind allgemeine Informationsquellen der jeweiligen Organisation, kein Einzelbeleg für jede Aussage dieses Artikels. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie lange sollte gespült werden?

Bei einer Verätzung des Auges nennen die GRC-Leitlinien 2021 etwa 10 bis 20 Minuten kontinuierliches Spülen. Für die Haut gibt es hier keine belegte Zeitangabe: ausgiebig mit viel fließendem Wasser spülen und die Verletzung ärztlich abklären lassen.

Warum sind Laugen oft gefährlicher als Säuren?

Säuren verursachen meist eine schnelle, begrenzte Gewebeschädigung, während starke Laugen tendenziell tiefer ins Gewebe eindringen und dort länger weiterwirken — deshalb ist bei Laugenkontakt besonders langes und gründliches Spülen wichtig.

Darf man eine ätzende Chemikalie neutralisieren, statt zu spülen?

Nein — Laien sollten keine Neutralisationsversuche unternehmen. Die chemische Reaktion zwischen Säure und Lauge setzt Wärme frei, die zusätzlich zur chemischen eine thermische Verletzung verursachen kann. Spülen mit Wasser bleibt die sichere Standardmaßnahme.

Was, wenn die genaue Substanz nicht bekannt ist?

Trotzdem sofort mit Wasser spülen — das ist bei praktisch jeder ätzenden Substanz die richtige erste Maßnahme. Verpackung, Etikett oder Reste für die spätere Identifikation durch Giftnotruf oder Klinik sicherstellen, wenn gefahrlos möglich.

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