Erste Hilfe für Bildungs- & Betreuungseinrichtungen
Der Kurs für alle, die beruflich mit Kindern arbeiten: Notfälle bei Säuglingen, Klein- und Schulkindern — mit den Situationen, die in Kita, Hort und Schule wirklich vorkommen. Zählt zugleich als betriebliche Ersthelfer-Ausbildung.

Für wen ist der Kurs?
- Erzieher:innen und Kinderpfleger:innen
- Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
- Tagespflegepersonen
- Betreuungskräfte in Hort und Ganztag
Das lernst du
- Notfallcheck und Wiederbelebung bei Kindern
- Verschlucken — Rückenschläge und Heimlich-Handgriff
- Fieberkrampf, Pseudokrupp, allergische Reaktion
- Stürze, Kopfverletzungen, Zahnunfall
- Verbrennungen, Vergiftungen, Insektenstiche
Fragen zum Kurs „Erste Hilfe für Bildungs- & Betreuungseinrichtungen"
Zahlt die Unfallkasse den Kurs?
Für Beschäftigte in Kitas und Schulen übernimmt in der Regel die zuständige Unfallkasse die Kosten. Wie die Abrechnung läuft, steht unter Kosten & Abrechnung.
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Bevor du buchst: die belegten Hintergründe zu diesem Kurs.
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In der Kita mindestens eine ausgebildete Person pro Gruppe; in Schulen und anderen Einrichtungen gilt die allgemeine Ersthelfer-Zahl. Mit Fundstelle.
Weiterlesen →RatgeberErste-Hilfe-Kurs für die Kindertagespflege: Was verlangt das Jugendamt?
Für die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist ein Erste-Hilfe-Nachweis Pflicht. Welches Kursformat anerkannt wird, legt das zuständige Jugendamt fest.
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Ab acht Personen kommen wir zu euch — Betrieb, Kita, Schule oder Verein. Kurze Anfrage genügt.