Erste-Hilfe-Kurs für die Kindertagespflege: Was verlangt das Jugendamt?
Wer Kinder in Kindertagespflege betreut, braucht für die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII einen Erste-Hilfe-Nachweis. Welches Format genau anerkannt wird und wie oft es aufzufrischen ist, legt das zuständige Jugendamt fest — häufig ist ein Kurs mit Schwerpunkt auf Kindernotfällen gefragt.
Warum ist der Nachweis Pflicht?
Für die Erlaubnis zur Kindertagespflege prüft das Jugendamt die Eignung (§ 43 SGB VIII). Ein Erste-Hilfe-Nachweis gehört dabei — neben erweitertem Führungszeugnis und einer Qualifizierung — regelmäßig zu den Voraussetzungen.
Welches Kursformat wird anerkannt?
Das ist je nach Jugendamt und Bundesland unterschiedlich; oft wird ein Kurs mit Fokus auf Säuglinge und Kleinkinder verlangt. Die anerkannte Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE) deckt diese Inhalte ab. Frag vor der Buchung beim Jugendamt nach, welches Format und welcher Aktualitätsstand konkret gefordert sind (siehe auch Erste Hilfe am Kind).
Wie oft muss ich auffrischen?
Auch das Auffrischungsintervall gibt das Jugendamt vor — viele verlangen einen nicht zu alten Nachweis. Wie Auffrischung generell funktioniert, steht im Auffrischungs-Ratgeber.
Quellen & Fundstellen
- § 43 SGB VIII — Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung inkl. Erste-Hilfe-Nachweis
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Reicht mein alter Erste-Hilfe-Kurs vom Führerschein?
Das entscheidet das Jugendamt. Häufig wird ein aktueller Kurs mit Kinder-Schwerpunkt verlangt — frag dort nach, bevor du buchst.
Wer trägt die Kosten?
In der Kindertagespflege ist der Kurs meist selbst zu tragen (anders als bei benannten betrieblichen Ersthelfer:innen). Im Zweifel beim Jugendamt oder Träger erfragen.
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