Wie viele Ersthelfer braucht die Kita oder Schule?
In Kindertageseinrichtungen gilt eine Sonderregel: mindestens eine ausgebildete Ersthelfer-Person je Kindergruppe. In Schulen und weiteren Einrichtungen richtet sich die Zahl nach der allgemeinen Regel der DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1.
Wie viele Ersthelfer braucht eine Kita?
Für Kindertageseinrichtungen gilt: mindestens eine ausgebildete Ersthelfer-Person pro Kindergruppe (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1). Weil Urlaub, Krankheit und Randzeiten abgedeckt sein müssen, bilden viele Einrichtungen mehr Personen aus, als das Minimum verlangt.
Und in der Schule oder Hochschule?
Hier greift die allgemeine Ersthelfer-Zahl: 1 Person bei 2–20 gleichzeitig Anwesenden, darüber 5 % bzw. 10 % der Anwesenden; an Hochschulen 10 %. Die genaue Zahl liefert der Ersthelfer-Rechner.
Welcher Kurs zählt für pädagogisches Personal?
Anerkannt ist die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE) — sie zählt zugleich als betriebliche Ersthelfer-Ausbildung. Die Kosten trägt in der Regel die Unfallkasse (Kosten & Abrechnung).
Quellen & Fundstellen
- DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1 — Zahl der Ersthelfer, Sonderregel Kindertageseinrichtungen
- DGUV Grundsatz 304-001 — Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Zählt in der Kita jede Betreuungskraft als Ersthelfer?
Nur wer die anerkannte Ausbildung hat. Vorgeschrieben ist mindestens eine ausgebildete Person pro Gruppe — sinnvoll ist es, mehrere auszubilden, damit immer jemand da ist.
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Für die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist ein Erste-Hilfe-Nachweis Pflicht. Welches Kursformat anerkannt wird, legt das zuständige Jugendamt fest.
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Meistens ja: Umbuchen auf einen anderen Termin ist oft unkompliziert; ob eine Stornierung möglich ist, hängt vom Zeitpunkt und den Bedingungen ab.
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