Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Angebote des Anbieters im Rahmen der anwendbaren Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB.
Teil A · Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und vertragliche Grundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Angebote der Personal Paramedic e.K., Königsallee 19, 40212 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter" oder „Personal Paramedic"), insbesondere im Rahmen der Marken und Geschäftsbereiche Personal Teacher, Personal Paramedic, Personal Firefighter sowie des Online-Shops PP-Clothing.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend einheitlich „Kunde"). Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos entgegennimmt oder erbringt.
1.4 Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z. B. Einzelverträge, Angebote, Ergänzungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungswege
2.1 Die Angebote des Anbieters (auf Webseiten, Flyern, Portalen etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Darstellung von Waren im Online-Shop (PP-Clothing). Es handelt sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Kauf- oder Buchungsangebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
2.2 Buchung von Kursen/Seminaren (Offene & Inhouse-Kurse):
- Die Anmeldung zu offenen Kursen erfolgt primär über das Online-Portal HiOrg-Server, per Online-Formular auf der Webseite des Anbieters oder via E-Mail. Mit der Absendung der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der verbindlichen Buchungsbestätigung des Anbieters (per E-Mail oder Systembestätigung) zustande.
- Bei Inhouse-Schulungen oder individuellen Lehrgängen erstellt der Anbieter ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung der Kursbestätigung annimmt.
2.3 Bestellungen im Online-Shop (PP-Clothing): Der Kunde gibt durch das Klicken auf den Button „Jetzt kaufen" bzw. „Kostenpflichtig bestellen" ein verbindliches Kaufangebot über die im Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail (Bestellbestätigung), welche noch keine Vertragsannahme darstellt. Der Vertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung oder durch den Versand der Ware zustande.
2.4 Sanitätsdienste, Brandwachen, Personalvermittlung und sonstige Dienstleistungen: Verträge über Dienstleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen oder per E-Mail erteilten Auftragsbestätigung durch den Anbieter auf Basis eines vorherigen Angebots.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
3.1 Sofern sich aus dem Angebot oder der Preisliste nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise als Nettopreise in Euro (EUR) exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Online-Shop (PP-Clothing) sowie bei Angeboten, die sich explizit an Endverbraucher richten, werden Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.2 Für offene Kurse gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Webseite bzw. im Buchungsportal angegebenen Preise. Die Vergütung für Inhouse-Schulungen, Sanitätsdienste, Brandwachen und Personalvermittlungen wird individuell im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot fixiert.
3.3 Die Zahlung kann per Barzahlung (sofern vor Ort angeboten), Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder auf Rechnung erfolgen. Bei Kursen der betrieblichen Ersten Hilfe kann die Abrechnung zudem durch die Einreichung von gültigen, vollständig ausgefüllten Original-Abrechnungsformularen oder Gutscheinen der zuständigen Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften erfolgen.
3.4 Sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sind Rechnungen des Anbieters sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das maximale Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes vermerkt ist.
3.5 Automatischer Verzug und Inkasso-Übergabe: Nach Ablauf des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels (bzw. nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung) gerät der Kunde automatisch und ohne dass es einer vorherigen Mahnung oder Zahlungserinnerung bedarf in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Anbieter ist bei Eintritt des Verzugs berechtigt, die offene Forderung unverzüglich und ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei zur Vollstreckung und zum Einzug zu übergeben. Alle hierdurch entstehenden Kosten (Inkassogebühren, Verzugszinsen, Rechtsanwaltskosten) fallen dem Kunden zur Last.
3.6 Zustellungsfiktion: Eine Rechnung gilt als rechtmäßig zugestellt, wenn sie per E-Mail an die vom Kunden im Rahmen der Buchung oder Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse versendet wurde und keine Fehlermeldung beim Anbieter eingegangen ist. Gleiches gilt für die postalische Versendung an die vom Kunden angegebene Anschrift. Der Kunde ist verpflichtet, den Spam-Ordner seines E-Mail-Postfachs regelmäßig zu überprüfen.
Teil B · Besondere Bestimmungen für Aus- und Weiterbildung
§ 4 Betriebliche Erste Hilfe: Abrechnung über Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
4.1 Die Grundgebühr für einen Inhouse-Lehrgang oder die Abrechnung eines Kurses beträgt pauschal 750,00 EUR netto. Diese Gebühr kann durch das rechtzeitige Einreichen von gültigen Gutscheinen oder Original-Abrechnungsformularen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV) gesenkt bzw. verrechnet werden. Der Preisnachlass bzw. Verrechnungssatz richtet sich streng nach den aktuell von der DGUV vorgegebenen Pauschalen. Eine eventuell verbleibende Differenz zwischen der Pauschale des Versicherungsträgers und den Tarifen des Anbieters wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.2 Kostentragungspflicht des Kunden bei Ablehnung: Sollte eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kostenübernahme für einen oder mehrere Teilnehmer oder für einen gesamten Kurs ganz oder teilweise ablehnen – gleich aus welchem Rechts- oder Sachgrund (z. B. wegen fehlender, unvollständiger, unleserlicher oder fehlerhafter Daten, verspäteter Einreichung von Formularen, Überschreitung von Schulungskontingenten, fehlender Mitgliedschaft des Kunden beim Träger oder Formfehlern des Kunden) –, ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kursgebühren in voller Höhe selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall auf Basis der regulären gewerblichen Tarife des Anbieters, mindestens jedoch in Höhe der Ausfall- bzw. Grundpauschale von 750,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer pro Lehrgangstag.
4.3 Übersteigen die Abrechnungssummen der Unfallversicherungsträger aufgrund einer hohen Teilnehmerzahl die Grundgebühr von 750,00 EUR, steht der überschießende Betrag vollumfänglich dem Anbieter zu. Dem Kunden entsteht hieraus kein Anspruch auf Auszahlung, Rückerstattung oder Verrechnung mit anderen Leistungen.
§ 5 Offene Kurse (Teilnahme einzelner Personen an Standorten)
5.1 Die Anmeldung zu offenen Kursen ist personengebunden und für den Kunden verbindlich. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers durch eine andere Person ist dem Anbieter spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und bedarf der Zustimmung des Anbieters.
5.2 Stornobedingungen für offene Kurse: Eine Stornierung der Teilnahme hat zwingend schriftlich (per E-Mail) zu erfolgen. Bei einer Stornierung bis zu 10 Werktage vor dem geplanten Kursbeginn entfallen die Kursgebühren. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 10 Werktage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers am Kurstag wird die volle Kursgebühr (100 %) fällig.
5.3 Risiko des Kunden bei Krankheit: Das Nichterscheinen aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen persönlichen oder betrieblichen Gründen des Teilnehmers entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vollen Kursgebühr. Die Geltendmachung von krankheitsbedingten Ausfällen stellt keinen Anspruch auf Erstattung dar; Kulanzregelungen liegen im freien Ermessen des Anbieters und bedürfen eines unverzüglichen ärztlichen Nachweises.
§ 6 Inhouse-Kurse (Schulungen beim Kunden vor Ort)
6.1 Inhouse-Kurse sind Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des Kunden oder in vom Kunden angemieteten Räumen durchgeführt werden. Der Kunde stellt sicher, dass die Räumlichkeiten den geltenden Vorschriften der DGUV sowie den räumlichen Anforderungen des Anbieters (Größe, Belüftung, Bestuhlung, Platz für praktische Übungen) entsprechen.
6.2 Stornobedingungen und Ausfallpauschalen für Inhouse-Kurse: Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung eines Inhouse-Kurses ist ausschließlich bis zu 10 Werktage vor Kursbeginn schriftlich (per E-Mail) möglich. Bei einer Stornierung, Absage oder Terminverschiebung durch den Kunden innerhalb der 10 Werktage vor Kursbeginn wird eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 750,00 EUR netto pro gebuchtem Lehrgangstag fällig. Bei mehrtägigen Lehrgängen bezieht sich diese Ausfallpauschale ausdrücklich auf jeden einzelnen Ausfalltag des Lehrgangs. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist stets der erste Tag des geplanten Lehrgangs.
6.3 Teilnehmeranzahl und Mindestabrechnung: Die auf der Kursbestätigung festgehaltene Teilnehmeranzahl ist verbindlich für die Kalkulation. Wird die vereinbarte Teilnehmeranzahl am Kurstag unterschritten, hat der Kunde die Differenz zwischen den tatsächlich anwesenden Teilnehmern und den gebuchten Teilnehmern eigenständig zu tragen. Eine Reduzierung der Rechnungssumme wegen Unterschreitung der Teilnehmerzahl ist ausgeschlossen.
§ 7 Pünktlichkeit, Teilnahmeausschluss und Verhaltensregeln
7.1 Ausschluss bei Verspätung: Da die Lehrgänge den strengen gesetzlichen und zertifizierungsrelevanten Vorgaben (z. B. der DGUV) bezüglich der Mindestunterrichtseinheiten unterliegen, ist eine lückenlose Teilnahme zwingend erforderlich. Teilnehmer, die mehr als 30 Minuten nach offiziellem Kursbeginn eintreffen, werden vom Lehrgang ausgeschlossen. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf Teilnahme und die Ausstellung einer Bescheinigung. Der vereinbarte Kurs- bzw. Teilnehmerpreis ist dennoch in voller Höhe (100 %) vom Kunden zu entrichten.
7.2 Verweigerung der Teilnahmebescheinigung: Die Dozenten und Lehrkräfte des Anbieters sind berechtigt und verpflichtet, die Ausstellung einer offiziellen Teilnahmebescheinigung zu verweigern, wenn ein Teilnehmer nicht adäquat am Unterricht mitwirkt, den Ablauf massiv stört oder die Lehrkraft nicht davon überzeugen kann, dass das erlernte Wissen verstanden und verinnerlicht wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Teilnehmer die vorgeschriebenen praktischen Pflichtübungen (z. B. Wiederbelebung, stabile Seitenlage) ohne einen triftigen, objektiv nachweisbaren Grund (z. B. ein nachgewiesenes Handicap) verweigert.
7.3 Tierverbot: Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art zu den Lehrgängen und in die Schulungsräume ist grundsätzlich strikt untersagt, es sei denn, dies wurde im Vorfeld ausdrücklich mit der Geschäftsführung des Anbieters abgesprochen und von dieser schriftlich genehmigt.
7.4 Terminverschiebung als Stornierung: Jede vom Kunden gewünschte Terminverschiebung gilt rechtlich als Stornierung des ursprünglich gebuchten Termins und als Neubuchung eines Folgetermins. Es gelten die Stornobedingungen gemäß § 5 und § 6 dieser AGB.
§ 8 Absage von Lehrgängen durch den Anbieter
8.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kurse aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. bei Nichterreichen der mindestnotwendigen Teilnehmerzahl, plötzlicher Erkrankung/Ausfall des Dozenten, höherer Gewalt oder behördlichen Verboten), abzusagen.
8.2 Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Kunden alternative Termine anbieten. Ist der Kunde mit den Alternativen nicht einverstanden, werden bereits gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Reisekosten, Hotelbuchungen, Verdienstausfall oder Schadensersatz statt der Leistung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Teil C · Besondere Bestimmungen für Sanitätsdienste und Brandwachen
§ 9 Leistungserbringung im Sanitätsdienst und Brandschutz
9.1 Verträge über die Durchführung von Sanitätsdiensten (Veranstaltungssicherungen) und Brandwachen sind Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. Ein konkreter Einsatzerfolg wird nicht geschuldet, sondern die fachgerechte Gestellung des vereinbarten Personals und Materials gemäß den vertraglichen Absprachen und den behördlichen Auflagen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung des Dienstes relevanten Informationen rechtzeitig vorab zur Verfügung zu stellen. Ändern sich die Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss (z. B. Erhöhung der Teilnehmerzahl oder behördliche Verschärfungen), ist der Anbieter berechtigt, das Personal und Material anzupassen und die Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
9.3 Der Kunde stellt dem Einsatzpersonal des Anbieters kostenfrei geeignete, wetterfeste, beheizbare/belüftbare und beleuchtete Räumlichkeiten oder Stellplätze (Sanitätsstationen) sowie einen Zugang zu sanitären Anlagen und Strom/Wasser gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.
9.4 Stornierung von Dienstleistungen (Sanitätsdienst/Brandwache):
- Bei einer Absage des Auftrags durch den Kunden bis zu 14 Werktage vor Dienstbeginn fallen keine Kosten an.
- Bei einer Absage zwischen 13 und 7 Werktagen vor Dienstbeginn werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallentschädigung fällig.
- Bei einer Absage von weniger als 7 Werktagen vor Dienstbeginn oder während des laufenden Dienstes ist das volle vereinbarte Honorar (100 %) zu entrichten.
9.5 Fällt eine Veranstaltung aufgrund von schlechtem Wetter, behördlichen Absagen (die nicht vom Anbieter verschuldet sind) oder mangelndem Besucherinteresse aus, trägt der Kunde das volle Verwendungsrisiko. Das Honorar ist in voller Höhe zu zahlen.
Teil D · Besondere Bestimmungen für Personalvermittlung
§ 10 Personalvermittlung und Honoraransprüche im Rettungsdienst
10.1 Der Anbieter vermittelt qualifiziertes Fachpersonal (z. B. Notfallsanitäter, Rettungssanitäter) zur Festanstellung oder für freiberufliche Einsätze an Rettungsdienste, Hilfsorganisationen oder private Anbieter.
10.2 Ein Vermittlungsanspruch entsteht, sobald zwischen dem Kunden und dem vom Anbieter vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeits-, Dienst- oder Honorarvertrag zustande kommt. Es ist unerheblich, ob der Kandidat für die ursprünglich vorgesehene oder eine andere Position eingestellt wird.
10.3 Striktes Abwerbe- und Umgehungsverbot: Dem Kunden ist es untersagt, Personal, das ihm im Rahmen einer Vermittlung, einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Dienstleistungsauftrags durch Personal Paramedic vorgestellt oder für den Anbieter tätig wurde, ohne Zwischenschaltung des Anbieters direkt anzustellen, freiberuflich zu beauftragen oder an Dritte weiterzuvermitteln. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des letzten Einsatzes oder der Vorstellung.
10.4 Vertragsstrafe: Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbe- und Umgehungsverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer pauschalen, sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR netto pro Person an den Anbieter, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
Teil E · Schulsanitätsdienste, Materialkontrollen und Online-Shop
§ 11 Schulsanitätsdienste und Schulprojekte
11.1 Im Rahmen des Schulsanitätsdienstes unterstützt der Anbieter Schulen und Bildungseinrichtungen bei der Ausbildung und Betreuung von Schülern.
11.2 Die gesetzliche Aufsichtspflicht über die Schüler verbleibt zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich bei den Lehrkräften und der Schulleitung der jeweiligen Bildungseinrichtung. Das Personal des Anbieters übernimmt keine eigenständige Aufsichtspflicht.
§ 12 Materialkontrollen und Medizintechnik-Einweisungen
12.1 Der Anbieter führt auf Wunsch Materialkontrollen (z. B. Überprüfung von Verbandskästen, Notfallrucksäcken) sowie Inbetriebnahmen und Einweisungen für medizinische Geräte (z. B. Defibrillatoren — AED) gemäß den geltenden gesetzlichen Richtlinien (z. B. MPBetreibV) durch.
12.2 Die Materialkontrolle stellt eine Momentaufnahme dar. Die Verantwortung für die kontinuierliche Vollständigkeit, die Einhaltung von Haltbarkeitsdaten und die tägliche Einsatzbereitschaft des Materials und der Geräte verbleibt vollumfänglich beim Kunden (Betreiber). Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die nach der Durchführung der Kontrolle durch Verbrauch, Diebstahl oder unsachgemäße Handhabung entstehen.
§ 13 Online-Shop (PP-Clothing) und Eigentumsvorbehalt
13.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag im Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
13.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Ware bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Teil F · Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 14 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Die vollständige Widerrufsbelehrung für Verbraucher inklusive Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Seite Widerruf. Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und den Vertrag per Fernkommunikationsmittel abgeschlossen haben; Unternehmern (§ 14 BGB) wird kein Widerrufsrecht eingeräumt.
Teil G · Haftung, Urheberrecht und Schlussbestimmungen
§ 15 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
15.1 Für Mängel an gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
15.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen eines abgegebenen Garantieversprechens sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.3 Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
15.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit bezüglich sonstiger (nicht wesentlicher) Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters vollständig ausgeschlossen.
15.5 Haftungsausschluss für Wertgegenstände: Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Kleidung oder Wertgegenständen der Teilnehmer in den Schulungsräumen, an den Ausbildungsstandorten oder während des Einsatzes bei Sanitätsdiensten, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 16 Urheberrecht, Eigentums- und Immaterialgüterschutz
16.1 Sämtliche vom Anbieter zur Verfügung gestellten Unterlagen, Präsentationen, Lehr- und Lernmaterialien, Videos, Bilder sowie Skripte sind urheberrechtlich geschützt.
16.2 Dem Kunden und den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch zu eigenen Übungs- und Fortbildungszwecken eingeräumt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte — auch auszugsweise — ist ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters strikt untersagt.
16.3 Die im Rahmen der Kurse genutzten Materialien, Übungsgeräte (z. B. Reanimationspuppen, AED-Trainer) verbleiben im uneingeschränkten Eigentum des Anbieters. Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung oder Diebstahl werden unverzüglich zur Anzeige gebracht und zivilrechtlich verfolgt.
§ 17 Änderungen der AGB
17.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen, sofern dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder gravierenden Verschiebungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist.
17.2 Änderungen werden auf der Webseite des Anbieters veröffentlicht. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht.
§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
18.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Heimatstaates entzogen wird.
18.2 Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen ist der Sitz des Anbieters (Düsseldorf) bzw. der im jeweiligen Einzelvertrag explizit benannte konkrete Veranstaltungs- oder Einsatzort.
18.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düsseldorf.
§ 19 Salvatorische Klausel
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.