Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs — und wer zahlt?
Das hängt am Anlass. Für den Führerschein zahlst du selbst, als betriebliche:r Ersthelfer:in meist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Hier steht, was wann gilt.
Führerschein & privat
Selbstzahler:in. Der Preis steht am Termin. Kein Kostenträger, keine Abrechnung nötig.
Betriebliche Ersthelfer
Meist BG/Unfallkasse. Für benannte Ersthelfer:innen übernimmt der Unfallversicherungsträger in der Regel die Lehrgangsgebühr.
Kita & Schule
Meist Unfallkasse. Für Beschäftigte in Bildungseinrichtungen trägt die zuständige Unfallkasse in der Regel die Kosten.
Welcher Träger ist für euch zuständig?
Beide sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unter dem Dach der DGUV — der Unterschied liegt nur an der Branche.
| Berufsgenossenschaft (BG) | Unfallkasse (UK) | |
|---|---|---|
| Zuständig für | Betriebe der privaten Wirtschaft | Öffentlicher Bereich, Kommunen, Länder |
| Typische Beispiele | Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung, Praxen | Kitas, Schulen, Hochschulen, Ämter, Ehrenamt |
| Ersthelfer-Kurs benannter Personen | i. d. R. übernommen | i. d. R. übernommen |
| Führerschein / privat | nicht übernommen | nicht übernommen |
Maßgeblich ist die Gebührenregelung eures konkreten Trägers. Im Zweifel steht der zuständige Träger in euren Unterlagen zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Pflicht liegt beim Betrieb
- Der Arbeitgeber muss benannte Ersthelfer:innen ausbilden lassen (DGUV Vorschrift 1 § 26).
- Für diese benannten Personen trägt der zuständige Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr nach seiner Gebührenregelung.
- Das gilt für Erstausbildung und die Fortbildung alle zwei Jahre gleichermaßen.
- Nicht erfasst: Kurse für den Führerschein und rein private Kurse.
Wir übernehmen die Abrechnung
- Als von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Ausbildungsstätte (Kennziffer 8.2018) rechnen wir für benannte Ersthelfer:innen direkt mit eurem Träger ab.
- Wir bereiten die nötigen Unterlagen vor — ihr nennt uns nur Träger und Mitgliedsnummer.
- Bei Lehrkräfte- und Betriebssanitäter-Lehrgängen läuft der Vertrag über unseren Kooperationspartner BWW UG (Kennziffer 8.2122).
Häufige Fragen zur Abrechnung
Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und Unfallkasse?
Beides sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) unter dem Dach der DGUV. Berufsgenossenschaften sind für Betriebe der privaten Wirtschaft zuständig, Unfallkassen für den öffentlichen Bereich — also Kommunen, Länder, Kitas, Schulen, Hochschulen und ehrenamtlich Tätige. Für die Abrechnung ist nur wichtig, welcher Träger für euch zuständig ist.
Muss ich als betriebliche:r Ersthelfer:in selbst zahlen?
In der Regel nicht. Für benannte betriebliche Ersthelfer:innen übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr nach seiner Gebührenregelung, wenn der Betrieb den Kurs veranlasst.
Zahlt der Träger auch die Auffrischung?
Ja, die regelmäßige Fortbildung benannter Ersthelfer:innen (alle zwei Jahre) wird wie die Erstausbildung behandelt und in der Regel vom zuständigen Träger getragen.
Werden Führerschein- oder private Kurse erstattet?
Nein. Kurse für den Führerschein oder rein private Kurse (z. B. der Baby-/Kind-Kurs) sind keine betriebliche Ersthelfer-Ausbildung — hier bist du Selbstzahler:in.
Wie läuft die Abrechnung konkret?
Der Betrieb meldet die Teilnehmenden als Ersthelfer:innen an; wir rechnen die Lehrgangsgebühr direkt mit dem angegebenen Träger ab. Dafür brauchen wir euren Unfallversicherungsträger und eure Mitgliedsnummer.
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Sag uns bei der Anfrage einfach deinen Träger und die Mitgliedsnummer — wir bereiten die Abrechnung vor.