Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs — und wer zahlt?
Das hängt am Anlass. Für den Führerschein zahlst du selbst, als betriebliche:r Ersthelfer:in meist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Hier steht, was wann gilt.
Führerschein & privat
Selbstzahler:in. Der Preis steht am Termin. Kein Kostenträger, keine Abrechnung nötig.
Betriebliche Ersthelfer
Meist BG/Unfallkasse. Für benannte Ersthelfer:innen übernimmt der Unfallversicherungsträger in der Regel die Lehrgangsgebühr.
Kita & Schule
Meist Unfallkasse. Für Beschäftigte in Bildungseinrichtungen trägt die zuständige Unfallkasse in der Regel die Kosten.
Welcher Träger ist für euch zuständig?
Beide sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unter dem Dach der DGUV — der Unterschied liegt nur an der Branche.
| Berufsgenossenschaft (BG) | Unfallkasse (UK) | |
|---|---|---|
| Zuständig für | Betriebe der privaten Wirtschaft | Öffentlicher Bereich, Kommunen, Länder |
| Typische Beispiele | Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung, Praxen | Kitas, Schulen, Hochschulen, Ämter, Ehrenamt |
| Ersthelfer-Kurs benannter Personen | i. d. R. übernommen | i. d. R. übernommen |
| Führerschein / privat | nicht übernommen | nicht übernommen |
Maßgeblich ist die Gebührenregelung eures konkreten Trägers. Im Zweifel steht der zuständige Träger in euren Unterlagen zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Pflicht liegt beim Betrieb
- Der Arbeitgeber muss benannte Ersthelfer:innen ausbilden lassen (DGUV Vorschrift 1 § 26).
- Für diese benannten Personen trägt der zuständige Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr nach seiner Gebührenregelung.
- Das gilt für Erstausbildung und die Fortbildung alle zwei Jahre gleichermaßen.
- Nicht erfasst: Kurse für den Führerschein und rein private Kurse.
Wir übernehmen die Abrechnung
- Als von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Ausbildungsstätte (Kennziffer 8.2018) rechnen wir für benannte Ersthelfer:innen direkt mit eurem Träger ab.
- Wir bereiten die nötigen Unterlagen vor — ihr nennt uns nur Träger und Mitgliedsnummer.
- Bei Lehrkräfte- und Betriebssanitäter-Lehrgängen läuft der Vertrag über unseren Kooperationspartner BWW UG (Kennziffer 8.2122).
Welche Kurse zahlt die BG oder Unfallkasse — und welche nicht?
Die Erstattung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen deckt nur die Ausbildung benannter Ersthelfer:innen ab — und zwar drei genau festgelegte Kursformate. Andere Kurse gehören nicht zu dieser Ersthelfer-Erstattung. Ob sie auf anderem Weg finanziert werden, ist damit nicht gesagt.
- Erste-Hilfe-Ausbildung — die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung (9 UE)
- Erste-Hilfe-Fortbildung — die Auffrischung alle zwei Jahre (9 UE)
- Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE)
Für diese drei Formate übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger bei einer ermächtigten Stelle die Lehrgangsgebühr benannter Ersthelfer:innen — bundesweit als Pauschgebühr geregelt.
- Brandschutzhelfer-Ausbildung
- Evakuierungshelfer
- Notfalltraining (Praxen, Pflege, Teams)
- Eine separate AED-Schulung *
- Führerschein- und private Baby-/Kind-Kurse (Selbstzahler)
Diese Kurse sind keine Erste-Hilfe-Aus- oder -Fortbildung im Sinne der Ersthelfer-Erstattung — sie werden also nicht über die Lehrgangsgebühr der BG/Unfallkasse für Ersthelfer abgerechnet. Eine Kostenübernahme auf anderem Weg (z. B. durch den Betrieb) ist damit nicht ausgeschlossen — das klärt ihr direkt mit dem Träger oder Arbeitgeber.
* Der Umgang mit dem AED ist fester Bestandteil der normalen Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung. Nur eine eigenständige AED-Schulung ist kein separat erstattetes Format.
Quellen & Fundstellen
- § 23 Abs. 2 SGB VII — bei Aus-/Fortbildung durch Dritte tragen die Unfallversicherungsträger „nur die Lehrgangsgebühren" für Ersthelfer.
- DGUV Grundsatz 304-001 (Stand April 2022) — regelt Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer sowie die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
- DGUV, Lehrgangsgebühren Erste Hilfe (ab 01.01.2026) — bundesweite Pauschgebühr für genau diese drei Formate.
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Text. Im Zweifel entscheidet die Gebührenregelung deines Trägers.
Häufige Fragen zur Abrechnung
Was zahle ich als Selbstzahler:in?
Den Preis siehst du immer direkt am jeweiligen Termin. Zur Orientierung: Die Erste-Hilfe-Ausbildung — auch die für den Führerschein — kostet bei uns ab 30 € pro Person; spezielle Formate wie die Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen oder der Brandschutzhelfer liegen bei ab 50 €, das Notfalltraining gibt es auf Anfrage. Für benannte betriebliche Ersthelfer:innen entfällt dieser Eigenanteil in der Regel ganz.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und Unfallkasse?
Beides sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) unter dem Dach der DGUV. Berufsgenossenschaften sind für Betriebe der privaten Wirtschaft zuständig, Unfallkassen für den öffentlichen Bereich — also Kommunen, Länder, Kitas, Schulen, Hochschulen und ehrenamtlich Tätige. Für die Abrechnung ist nur wichtig, welcher Träger für euch zuständig ist.
Muss ich als betriebliche:r Ersthelfer:in selbst zahlen?
In der Regel nicht. Für benannte betriebliche Ersthelfer:innen übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr nach seiner Gebührenregelung, wenn der Betrieb den Kurs veranlasst.
Zahlt der Träger auch die Auffrischung?
Ja, die regelmäßige Fortbildung benannter Ersthelfer:innen (alle zwei Jahre) wird wie die Erstausbildung behandelt und in der Regel vom zuständigen Träger getragen. Wann sie fällig ist, steht im Auffrischungs-Ratgeber.
Zahlt die BG auch Brandschutzhelfer, AED-Schulung oder Notfalltraining?
Nicht über die Ersthelfer-Erstattung. Übernommen werden nur die drei Erste-Hilfe-Formate für benannte Ersthelfer:innen (Ausbildung, Fortbildung, Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) — Grundlage § 23 Abs. 2 SGB VII. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, eine separate AED-Schulung und betriebliches Notfalltraining gehören nicht dazu; sie zahlt in der Regel der Betrieb. (Der AED selbst ist ohnehin fester Bestandteil der normalen Erste-Hilfe-Ausbildung.)
Werden Führerschein- oder private Kurse erstattet?
Nein. Kurse für den Führerschein oder rein private Kurse (z. B. der Baby-/Kind-Kurs) sind keine betriebliche Ersthelfer-Ausbildung — hier bist du Selbstzahler:in.
Wie läuft die Abrechnung konkret?
Der Betrieb meldet die Teilnehmenden als Ersthelfer:innen an; wir rechnen die Lehrgangsgebühr direkt mit dem angegebenen Träger ab. Dafür brauchen wir euren Unfallversicherungsträger und eure Mitgliedsnummer.
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Sag uns bei der Anfrage einfach deinen Träger und die Mitgliedsnummer — wir bereiten die Abrechnung vor.