Ein Angebot von Personal Paramedic e.K. · DGUV-anerkannte Ausbildungsstätte (8.2018)
Ratgeber

Welcher Erste-Hilfe-Kurs zählt wofür — und welcher ist nur ein Zusatz?

Nicht jeder Kurs mit Erste Hilfe im Namen gilt auch als Nachweis. Anerkannt ist die Ausbildung bei einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle — alles andere kann sinnvoll sein, ersetzt den Nachweis aber nicht.

Welche Kurse sind offiziell anerkannt?

Als Ersthelfer-Nachweis anerkannt sind die Formate nach DGUV Grundsatz 304-001, durchgeführt von einer ermächtigten Stelle: die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE), die Erste-Hilfe-Fortbildung (9 UE) und die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE). Für den Führerschein zählt die 9-UE-Ausbildung (Fahrerlaubnis-Verordnung), für den Betrieb Ausbildung und Fortbildung (DGUV Vorschrift 1 § 26).

Was ist nur ein Zusatz — nützlich, aber kein Nachweis?

Der private Baby-/Kind-Kurs für Eltern ist keines dieser anerkannten Formate: Er hilft im Familienalltag, gilt aber nicht als Nachweis für Führerschein oder Betrieb. Auch Brandschutzhelfer und Notfalltraining sind eigene Qualifikationen für ihren jeweiligen Zweck — sie ersetzen die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht und werden auch nicht über die Ersthelfer-Erstattung abgerechnet (mehr unter Kosten & Abrechnung).

Woran erkenne ich einen anerkannten Kurs?

Ein anerkannter Kurs wird von einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle durchgeführt (mit einer Kennziffer). Nur diese Ausbildung darf der Betrieb für benannte Ersthelfer:innen einsetzen, und die Führerscheinstelle erkennt sie an. Frag im Zweifel nach der Kennziffer der ausbildenden Stelle.

Quellen & Fundstellen

  • DGUV Grundsatz 304-001 — Anerkannte Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildungsformate an ermächtigten Stellen
  • DGUV Vorschrift 1 § 26 — Betriebliche Ersthelfer: Ausbildung und Fortbildung
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

FAQ

Häufige Fragen

Zählt mein Baby-/Kind-Kurs für den Führerschein?

Nein. Für den Führerschein zählt die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten. Der private Baby-/Kind-Kurs ist ein Zusatz für zu Hause, kein Nachweis.

Ersetzt der Brandschutzhelfer die Erste-Hilfe-Ausbildung?

Nein. Brandschutzhelfer und Erste-Hilfe-Ausbildung sind zwei getrennte Qualifikationen für unterschiedliche Aufgaben — beide können im Betrieb Pflicht sein, aber keine ersetzt die andere.

Kurs gefunden?

Sieh dir die freien Termine an oder finde mit dem Kursfinder das passende Format.

Alle Kurse Kurs finden