Ein Angebot von Personal Paramedic e.K. · DGUV-anerkannte Ausbildungsstätte (8.2018)
Ratgeber

Welcher Erste-Hilfe-Kurs zählt wofür — und welcher ist nur ein Zusatz?

Nicht jeder Kurs mit Erste Hilfe im Namen gilt auch als Nachweis. Anerkannt ist die Ausbildung bei einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle — alles andere kann sinnvoll sein, ersetzt den Nachweis aber nicht.

Ausbilder und Teilnehmer lernen Verbandsmaterial aus einem geöffneten Erste-Hilfe-Koffer kennen.

Welche Kurse sind offiziell anerkannt?

Als Ersthelfer-Nachweis anerkannt sind die Formate nach DGUV Grundsatz 304-001, durchgeführt von einer ermächtigten Stelle: die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE), die Erste-Hilfe-Fortbildung (9 UE) und die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE). Für den Führerschein zählt die 9-UE-Ausbildung (Fahrerlaubnis-Verordnung), für den Betrieb Ausbildung und Fortbildung (DGUV Vorschrift 1 § 26).

Schnellübersicht: welcher Anlass, welcher Kurs?

Führerschein und Betrieb: die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE), im Betrieb danach die Fortbildung alle zwei Jahre. Kita, Schule, Tagespflege: die Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Privat für Eltern: der Baby-/Kind-Kurs (ohne Nachweis). Sanitätsdienst im Verein: der Sanitätshelfer.

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Was ist nur ein Zusatz — nützlich, aber kein Nachweis?

Der private Baby-/Kind-Kurs für Eltern ist keines dieser anerkannten Formate: Er hilft im Familienalltag, gilt aber nicht als Nachweis für Führerschein oder Betrieb. Auch Brandschutzhelfer und Notfalltraining sind eigene Qualifikationen für ihren jeweiligen Zweck — sie ersetzen die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht und werden auch nicht über die Ersthelfer-Erstattung abgerechnet (mehr unter Kosten & Abrechnung).

Woran erkenne ich einen anerkannten Kurs?

Ein anerkannter Kurs wird von einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle durchgeführt (mit einer Kennziffer). Nur diese Ausbildung darf der Betrieb für benannte Ersthelfer:innen einsetzen, und die Führerscheinstelle erkennt sie an. Frag im Zweifel nach der Kennziffer der ausbildenden Stelle.

Quellen & Fundstellen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

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FAQ

Häufige Fragen

Zählt mein Baby-/Kind-Kurs für den Führerschein?

Nein. Für den Führerschein zählt die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten. Der private Baby-/Kind-Kurs ist ein Zusatz für zu Hause, kein Nachweis.

Ersetzt der Brandschutzhelfer die Erste-Hilfe-Ausbildung?

Nein. Brandschutzhelfer und Erste-Hilfe-Ausbildung sind zwei getrennte Qualifikationen für unterschiedliche Aufgaben — beide können im Betrieb Pflicht sein, aber keine ersetzt die andere.

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