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Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 26: 1 Ersthelfer:in bei 2–20 anwesenden Versicherten, darüber 5 % (Verwaltungs- und Handelsbetriebe) bzw. 10 % (sonstige Betriebe). Gib deine Zahlen ein.
Richtwerte nach DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1. Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten — plane Urlaub, Schicht und Krankheit ein. Bei erhöhter Gefährdung können mehr Ersthelfer:innen nötig sein.
Ersthelfer ausbilden lassen?
Ab acht Personen kommen wir zu euch in den Betrieb — oder ihr nutzt die offenen Termine. Kurze Anfrage genügt.