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Ratgeber

Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Was gilt 2026?

Für die Fahrerlaubnis ist ein Erste-Hilfe-Nachweis Pflicht. Welcher Kurs zählt, wie lange er gilt und was der frühere „Sofortmaßnahmen-Kurs“ damit zu tun hat — kompakt und mit Fundstelle.

Welcher Kurs ist vorgeschrieben?

Vorgeschrieben ist die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten. Sie gilt für alle Führerscheinklassen gleichermaßen — vom Mofa (AM) über den Pkw (B) bis zu Lkw und Bus (C, D). Es gibt keinen kürzeren „Führerschein-Spezialkurs“.

Gibt es den „Kleinen Kurs“ noch?

Nein. Die frühere Unterscheidung in „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (kleiner Kurs) für Pkw/Motorrad und die große Erste-Hilfe-Ausbildung für Lkw/Bus wurde zum 1. April 2015 abgeschafft. Seitdem gilt für alle Klassen derselbe 9-UE-Kurs.

Wie lange ist der Nachweis gültig?

Für die Fahrerlaubnis gibt es keine Ablauffrist. Wer den Kurs einmal gemacht hat, muss ihn für den Führerschein nicht auffrischen. Anders im Betrieb: Als benannte:r Ersthelfer:in ist alle zwei Jahre eine Fortbildung fällig.

Quellen & Fundstellen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 19 — Anforderung Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis
  • Neuregelung zum 01.04.2015 — Zusammenlegung zum einheitlichen 9-UE-Kurs für alle Klassen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich Führerschein und betrieblichen Ersthelfer kombinieren?

Ja — es ist derselbe Kurs. Die 9-UE-Ausbildung zählt gleichzeitig für den Führerschein und als betriebliche Ersthelfer-Ausbildung.

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