Ein Angebot von Personal Paramedic e.K. · DGUV-anerkannte Ausbildungsstätte (8.2018)
Ratgeber

Wann muss ich meinen Erste-Hilfe-Kurs auffrischen?

Kurz: Als betriebliche:r Ersthelfer:in frischst du alle zwei Jahre auf, für den Führerschein nie. Ob und wann eine Auffrischung nötig ist, hängt allein vom Zweck ab.

Betriebliche Ersthelfer vertiefen in einer Fortbildung die stabile Seitenlage und den AED-Einsatz.

Wie oft ist die Auffrischung fällig?

Führerschein: keine Frist, der Nachweis verfällt nicht. Betriebliche:r Ersthelfer:in: Fortbildung spätestens alle 2 Jahre (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3). Lehrkraft für Erste Hilfe: Fortbildung alle 3 Jahre (DGUV Grundsatz 304-003).

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wird die Zweijahresfrist überschritten, ist die kürzere Fortbildung in der Regel nicht mehr möglich — dann wird die komplette Erste-Hilfe-Ausbildung erneut fällig. Bei nur geringfügiger Überschreitung entscheidet der Betrieb im Einzelfall. Details und Ausnahmen im Ratgeber zur verpassten Frist.

Quellen & Fundstellen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

FAQ

Häufige Fragen

Rechner: Wann ist meine Auffrischung fällig?

Trag auf der Seite Auffrischungs-Rechner dein letztes Kursdatum ein — du siehst sofort, bis wann die Fortbildung spätestens sein muss.

Zahlt die Auffrischung wieder die BG oder Unfallkasse?

Ja. Die Fortbildung benannter Ersthelfer:innen wird wie die Erstausbildung behandelt und in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger getragen (§ 23 Abs. 2 SGB VII). Mehr unter Kosten & Abrechnung.

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