Wann muss ich meinen Erste-Hilfe-Kurs auffrischen?
Ob und wann eine Auffrischung nötig ist, hängt allein vom Zweck ab. Für den einen zählt gar keine Frist, für den anderen sind es zwei Jahre.
Die Fristen auf einen Blick
Führerschein: keine Frist, der Nachweis verfällt nicht. Betriebliche:r Ersthelfer:in: Fortbildung spätestens alle 2 Jahre (DGUV Vorschrift 1 § 26). Lehrkraft für Erste Hilfe: Fortbildung alle 3 Jahre (DGUV Grundsatz 304-001).
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Bei betrieblichen Ersthelfer:innen wird nach Ablauf der zwei Jahre die komplette Erste-Hilfe-Ausbildung erneut fällig — die kürzere Fortbildung reicht dann nicht mehr.
Quellen & Fundstellen
- DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 2 — Ersthelfer-Fortbildung alle 2 Jahre
- DGUV Grundsatz 304-001 — Lehrkräfte-Fortbildung alle 3 Jahre
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Rechner: Wann ist meine Auffrischung fällig?
Trag auf der Seite Auffrischungs-Rechner dein letztes Kursdatum ein — du siehst sofort, bis wann die Fortbildung spätestens sein muss.
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