Wann muss ich meinen Erste-Hilfe-Kurs auffrischen?
Kurz: Als betriebliche:r Ersthelfer:in frischst du alle zwei Jahre auf, für den Führerschein nie. Ob und wann eine Auffrischung nötig ist, hängt allein vom Zweck ab.

Wie oft ist die Auffrischung fällig?
Führerschein: keine Frist, der Nachweis verfällt nicht. Betriebliche:r Ersthelfer:in: Fortbildung spätestens alle 2 Jahre (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3). Lehrkraft für Erste Hilfe: Fortbildung alle 3 Jahre (DGUV Grundsatz 304-003).
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wird die Zweijahresfrist überschritten, ist die kürzere Fortbildung in der Regel nicht mehr möglich — dann wird die komplette Erste-Hilfe-Ausbildung erneut fällig. Bei nur geringfügiger Überschreitung entscheidet der Betrieb im Einzelfall. Details und Ausnahmen im Ratgeber zur verpassten Frist.
Quellen & Fundstellen
- DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3 — Ersthelfer-Fortbildung alle 2 Jahre
- DGUV Grundsatz 304-003 — Lehrkräfte-Fortbildung alle 3 Jahre
- § 23 Abs. 2 SGB VII — Unfallversicherungsträger trägt auch die Fortbildung
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Rechner: Wann ist meine Auffrischung fällig?
Trag auf der Seite Auffrischungs-Rechner dein letztes Kursdatum ein — du siehst sofort, bis wann die Fortbildung spätestens sein muss.
Zahlt die Auffrischung wieder die BG oder Unfallkasse?
Ja. Die Fortbildung benannter Ersthelfer:innen wird wie die Erstausbildung behandelt und in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger getragen (§ 23 Abs. 2 SGB VII). Mehr unter Kosten & Abrechnung.
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