Erste-Hilfe-Kurs Gültigkeit: Wie lange ist er gültig?
Wie lange ein Erste-Hilfe-Kurs gültig ist, hängt allein vom Zweck ab: Für den Führerschein nennt § 19 FeV keine Ablauffrist, als betriebliche:r Ersthelfer:in gilt er zwei Jahre, als Lehrkraft für Erste Hilfe drei Jahre.
Stand: 19. Okt. 2026 · Veröffentlicht: 2. Aug. 2026 · Redaktion: Personal Paramedic e.K.

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig — je nach Zweck?
Führerschein: keine gesetzliche Ablauffrist nach § 19 FeV, die Fahrerlaubnisbehörde vorher fragen. Betrieblicher Ersthelfer: 2 Jahre, dann ist die Fortbildung fällig (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3). Lehrkraft für Erste Hilfe: 3 Jahre (DGUV Grundsatz 304-003). Privater Baby-/Kind-Kurs: keine Gültigkeitsfrist, weil kein Nachweis nötig ist.
Was passiert, wenn die Gültigkeit abläuft?
Nur im Betrieb hat der Ablauf Folgen: Wird die Zwei-Jahres-Frist ausnahmsweise überschritten, kann die Person nach Auskunft des DGUV-Fachbereichs zunächst weiter eingesetzt werden; die Fortbildung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen, im Zweifel lässt sich auch die Erste-Hilfe-Ausbildung buchen. Für den Führerschein nennt § 19 FeV keine Frist; bei Zweifeln fragst du die Fahrerlaubnisbehörde.
Frist auf den Tag berechnen
Wann deine nächste Auffrischung fällig ist, zeigt dir der Auffrischungs-Rechner: letztes Kursdatum eingeben, Frist ablesen. Mehr zum Ablauf im Auffrischungs-Ratgeber.
Welche Frist gilt für dich, und wo findest du den Termin?
Die Gültigkeit hängt an der Stelle, die den Nachweis verlangt. Für die Fahrerlaubnis ist das die Fahrerlaubnisbehörde, und dort gilt: § 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Gültigkeitsfrist. Für Studium oder Ehrenamt steht die Anforderung nicht in dieser Verordnung. Frage deshalb bei der Hochschule, dem Verein oder dem Veranstalter nach, ob sie ein Höchstalter der Bescheinigung festlegen; im Ratgeber Erste Hilfe fürs Studium findest du den Überblick.
Als betriebliche:r Ersthelfer:in gilt dagegen die betriebliche Frist von in der Regel zwei Jahren, als Lehrkraft für Erste Hilfe laufen die Fristen nach dem DGUV Grundsatz 304-003.
Den passenden Termin findest du online im Kursfinder: Anlass wählen, Format und Kostenträger ansehen, Termin buchen. Das Datum deiner nächsten Auffrischung rechnet der Auffrischungs-Rechner aus.
Quelle: § 19 FeV, § 19; DGUV Fachbereich Erste Hilfe, FAQ.
Quellen & Fundstellen
- DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3 — Ersthelfer-Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre
- DGUV Grundsatz 304-003 — Lehrkräfte-Fortbildung alle drei Jahre
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis, keine Ablauffrist
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Verfällt mein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Nach § 19 FeV gibt es für den Führerschein keine gesetzliche Ablauffrist. Ob deine Fahrerlaubnisbehörde eine ältere Bescheinigung noch annimmt, klärst du vorher mit ihr.
Wie oft muss ich als betrieblicher Ersthelfer auffrischen?
In der Regel alle zwei Jahre (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3). Wird die Frist überschritten, kann die Person nach Auskunft des DGUV-Fachbereichs zunächst weiter eingesetzt werden; die Fortbildung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.
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