Ein Angebot von Personal Paramedic e.K. · DGUV-anerkannte Ausbildungsstätte (8.2018)
Ratgeber

Betriebliche Ersthelfer: Wie viele braucht ein Betrieb?

Jeder Betrieb muss Ersthelfer:innen ausbilden und benennen. Wie viele, hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Art des Betriebs ab. Die Grundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1.

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Die Richtwerte nach DGUV Vorschrift 1 § 26

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten genügt ein:e Ersthelfer:in. Bei mehr als 20 gilt: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. Rechne Urlaub, Schicht und Krankheit mit ein — die Prozente beziehen sich auf die Anwesenden. Die genaue Zahl für eure Beschäftigtenzahl liefert der Ersthelfer-Rechner sofort. Wie sich diese Ausbildung als Kurs direkt im Unternehmen umsetzen lässt, bündelt die Übersicht für Betriebe und Firmen.

Wer zahlt die Ausbildung?

Für benannte betriebliche Ersthelfer:innen übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) die Lehrgangsgebühr — aber nur für die Erste-Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung, nicht für Zusatzkurse wie Brandschutzhelfer oder Notfalltraining (§ 23 Abs. 2 SGB VII). Wer was zahlt, steht unter Kosten & Abrechnung.

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Die Fortbildung ist spätestens alle zwei Jahre fällig. Wird die Frist überschritten, ist die komplette Ausbildung erneut nötig.

Quellen & Fundstellen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

FAQ

Häufige Fragen

Zählt jede:r im Betrieb oder nur Anwesende?

Die Richtwerte beziehen sich auf die anwesenden Versicherten. Deshalb sollten über Schichten, Urlaub und Krankheit hinweg genug Ersthelfer:innen verfügbar sein.

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