Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe & Firmen
Jeder Betrieb muss benannte Ersthelfer:innen stellen – wie viele, richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten. Für gewerbliche Betriebe übernimmt die Berufsgenossenschaft bei Ersthelfer-Kursen die Lehrgangsgebühren (§ 23 Abs. 2 SGB VII), wenn der Kurs über die dort hinterlegte Kennziffer abgerechnet wird. Wir kommen mit allem Material zu euch in die Firma.
Wie viele Ersthelfer – und wer zahlt?
Die DGUV Vorschrift 1 § 26 staffelt die Zahl der Ersthelfer:innen nach anwesenden Beschäftigten: eine Person bei 2 bis 20 Anwesenden, darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bzw. 10 % in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und ist alle zwei Jahre aufzufrischen.
Als gewerblicher Betrieb seid ihr bei einer Berufsgenossenschaft versichert. Bei Kursen Dritter trägt sie nach § 23 Abs. 2 SGB VII nur die Lehrgangsgebühren, wenn der Kurs über eure Mitglieds- bzw. Kennziffer abgerechnet wird – die Höhe richtet sich nach ihrer Gebührenregelung. Ergänzend bilden wir auf Wunsch Brandschutzhelfer aus.
Leistungen für Betriebe & Firmen
- Über die Berufsgenossenschaft abrechenbar (Lehrgangsgebühren nach § 23 Abs. 2 SGB VII)
- Ersthelfer-Zahl nach DGUV Vorschrift 1 § 26 (Staffelung nach Beschäftigtenzahl)
- Auffrischung alle zwei Jahre – wir erinnern und planen den Folgetermin mit
- Inhouse in eurer Firma, ab acht Personen – Termin nach eurem Schichtplan
- Auf Wunsch kombiniert mit Brandschutzhelfer-Ausbildung
Typisch: Handwerk, Produktion, Handel, Büro, Logistik, Gastronomie.
Diese Kurse gehören dazu
Erste-Hilfe-Ausbildung
Grundkurs (9 UE) für Führerschein, Betrieb und Alltag.
Erste-Hilfe-Fortbildung
Die Auffrischung für betriebliche Ersthelfer — alle zwei Jahre.
Brandschutzhelfer
Betrieblicher Pflichtbaustein — Theorie plus Löschübung.
Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe & Firmen – häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 genügt eine ausgebildete Person bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten. Darüber sind es 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben.
Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb?
Für gewerbliche Betriebe trägt die zuständige Berufsgenossenschaft bei Kursen Dritter die Lehrgangsgebühren für benannte Ersthelfer:innen (§ 23 Abs. 2 SGB VII), wenn der Kurs über die hinterlegte Kennziffer abgerechnet wird. Wie viele Ersthelfer:innen erforderlich sind, regelt § 26 DGUV Vorschrift 1.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Betriebliche Ersthelfer:innen frischen ihre Ausbildung alle zwei Jahre mit einer Fortbildung von neun Unterrichtseinheiten auf, damit die Benennung gültig bleibt.
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