Ein Angebot von Personal Paramedic e.K. · DGUV-anerkannte Ausbildungsstätte (8.2018)
Inhouse · Betrieb & Gewerbe

Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe & Firmen

Jeder Betrieb muss benannte Ersthelfer:innen stellen – wie viele, richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten. Für gewerbliche Betriebe übernimmt die Berufsgenossenschaft bei Ersthelfer-Kursen die Lehrgangsgebühren (§ 23 Abs. 2 SGB VII), wenn der Kurs über die dort hinterlegte Kennziffer abgerechnet wird. Wir kommen mit allem Material zu euch in die Firma.

Wie viele Ersthelfer – und wer zahlt?

Die DGUV Vorschrift 1 § 26 staffelt die Zahl der Ersthelfer:innen nach anwesenden Beschäftigten: eine Person bei 2 bis 20 Anwesenden, darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bzw. 10 % in sonstigen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und ist alle zwei Jahre aufzufrischen.

Als gewerblicher Betrieb seid ihr bei einer Berufsgenossenschaft versichert. Bei Kursen Dritter trägt sie nach § 23 Abs. 2 SGB VII nur die Lehrgangsgebühren, wenn der Kurs über eure Mitglieds- bzw. Kennziffer abgerechnet wird – die Höhe richtet sich nach ihrer Gebührenregelung. Ergänzend bilden wir auf Wunsch Brandschutzhelfer aus.

Was wir für euch tun

Leistungen für Betriebe & Firmen

  • Über die Berufsgenossenschaft abrechenbar (Lehrgangsgebühren nach § 23 Abs. 2 SGB VII)
  • Ersthelfer-Zahl nach DGUV Vorschrift 1 § 26 (Staffelung nach Beschäftigtenzahl)
  • Auffrischung alle zwei Jahre – wir erinnern und planen den Folgetermin mit
  • Inhouse in eurer Firma, ab acht Personen – Termin nach eurem Schichtplan
  • Auf Wunsch kombiniert mit Brandschutzhelfer-Ausbildung

Typisch: Handwerk, Produktion, Handel, Büro, Logistik, Gastronomie.

Anzeige
FAQ

Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe & Firmen – häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 genügt eine ausgebildete Person bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten. Darüber sind es 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben.

Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb?

Für gewerbliche Betriebe trägt die zuständige Berufsgenossenschaft bei Kursen Dritter die Lehrgangsgebühren für benannte Ersthelfer:innen (§ 23 Abs. 2 SGB VII), wenn der Kurs über die hinterlegte Kennziffer abgerechnet wird. Wie viele Ersthelfer:innen erforderlich sind, regelt § 26 DGUV Vorschrift 1.

Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?

Betriebliche Ersthelfer:innen frischen ihre Ausbildung alle zwei Jahre mit einer Fortbildung von neun Unterrichtseinheiten auf, damit die Benennung gültig bleibt.

Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe & Firmen anfragen?

Sag uns Einrichtung, ungefähre Personenzahl und Wunschzeitraum – Rückmeldung meist am selben Werktag.

Kurs finden Inhouse anfragen