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Betriebliche Ersthelfer:innen frischen alle 2 Jahre auf, Lehrkräfte für Erste Hilfe alle 3 Jahre. Gib dein letztes Kursdatum ein.
Für den Führerschein gibt es keine Auffrischungsfrist. Wird die Betriebs-Frist überschritten, ist die komplette Erste-Hilfe-Ausbildung erneut nötig.
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