Brandschutzhelfer
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfer:innen benennen (§ 10 ArbSchG). Die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die ASR A2.2 nennt 5 % als Richtwert für den Normalfall.
Für wen ist der Kurs?
- Betriebe jeder Größe
- Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Praxen
- Neu benannte Brandschutzhelfer:innen
Das lernst du
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Brandklassen und passende Löschmittel
- Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Räumung
- Praktische Löschübung mit dem Feuerlöscher
Freie Termine für diesen Kurs
Live aus dem Kurssystem — sofort buchbar.
Freie Plätze werden in Echtzeit aus der Kursverwaltung geladen. Buchung und Zahlung laufen direkt über das Buchungssystem — ausgebuchte Termine haben eine Warteliste.
Fragen zum Kurs „Brandschutzhelfer"
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?
Pflicht ist eine „ausreichende Anzahl“ — die konkrete Zahl ergibt sich aus eurer Gefährdungsbeurteilung (§ 10 ArbSchG). Die 5 % sind ein Richtwert aus der ASR A2.2 (Abschnitt 7.3) für den Normalfall, keine gesetzliche Mindestzahl.
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