Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung — was brauche ich?
„Ausbildung“ und „Fortbildung“ klingen ähnlich und sind beide 9 Unterrichtseinheiten lang — trotzdem darfst du nicht frei wählen. Welcher Kurs zählt, hängt davon ab, ob du schon einmal ausgebildet wurdest und wie lange das her ist.
Der Unterschied in einem Satz
Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist der Erstkurs — für alle, die noch nie oder vor mehr als zwei Jahren einen Kurs hatten. Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist die Auffrischung für betriebliche Ersthelfer:innen, deren Ausbildung noch keine zwei Jahre zurückliegt. Beide umfassen 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag.
Wann die Fortbildung reicht — und wann nicht
Als benannte:r Ersthelfer:in im Betrieb frischst du spätestens alle zwei Jahre per Fortbildung auf (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 2). Ist die Frist abgelaufen, reicht die Fortbildung nicht mehr — dann ist die komplette Ausbildung erneut nötig. Für den Führerschein gibt es gar keine Auffrischung: Dort zählt die Ausbildung ein Leben lang.
Woran erkenne ich, was ich brauche?
Schau auf das Datum deiner letzten Teilnahmebescheinigung. Unter zwei Jahre und im Betrieb benannt → Fortbildung. Länger her, noch nie gemacht oder für den Führerschein → Ausbildung. Der Auffrischungs-Rechner zeigt dir die Frist auf den Tag.
Quellen & Fundstellen
- DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 2 — Ersthelfer-Fortbildung spätestens alle zwei Jahre
- DGUV Grundsatz 304-001 — Ausbildung und Fortbildung je 9 Unterrichtseinheiten
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Sind Ausbildung und Fortbildung gleich teuer?
Bei uns liegen beide im gleichen Rahmen (ab 30 € pro Person). Der Preis hängt nicht am Kurstyp, sondern am Format — den genauen Betrag siehst du am jeweiligen Termin.
Ich bin unsicher, ob meine zwei Jahre schon um sind.
Dann ruf im Zweifel kurz an, bevor du buchst. Ist die Frist abgelaufen, wäre die Fortbildung der falsche Kurs — die Bescheinigung würde nicht als gültige Auffrischung anerkannt.
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