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Ratgeber

Zu wenige Ersthelfer im Betrieb: Was sagt die Vorschrift dazu?

Für die Erste Hilfe im Betrieb trägt der Unternehmer die Verantwortung. Was passieren kann, wenn Pflichten nicht erfüllt sind, steht in der Unfallverhütungsvorschrift und im Sozialgesetzbuch VII. Dieser Ratgeber fasst die Regeln zusammen, ohne sie zu bewerten.

Veröffentlicht: 25. Sep. 2026 · Redaktion: Personal Paramedic e.K.

Wer ist verantwortlich?

§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 beginnt mit den Worten „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen“. Die Verantwortung liegt also beim Unternehmer, nicht bei den Beschäftigten, die als Ersthelfer benannt sind. Ergänzend verlangt § 24 Abs. 1, dass die erforderlichen Einrichtungen, Sachmittel und das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

Welche Pflichten nennt die Vorschrift als Ordnungswidrigkeit?

§ 32 DGUV Vorschrift 1 listet Bestimmungen auf, deren vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ordnungswidrig ist. Darunter stehen § 26 Abs. 1 Satz 1 (die Mindestzahl an Ersthelfern) und § 26 Abs. 2 Satz 1 (nur ausgebildete Personen als Ersthelfer einsetzen) sowie § 24 Abs. 6 (jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren). Welche weiteren Pflichten als Ordnungswidrigkeit gelten, steht in § 32 der Vorschrift deines Unfallversicherungsträgers.

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Welcher Rahmen gilt für die Geldbuße?

Nach § 209 Abs. 3 SGB VII kann eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3a mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Das ist die gesetzliche Obergrenze; ob und in welcher Höhe im Einzelfall eine Geldbuße festgesetzt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Kann vom Prozentsatz abgewichen werden?

Ja, unter Bedingungen: Von der Zahl der Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten kann „im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung“ abgewichen werden (§ 26 Abs. 1). Wichtig ist das Einvernehmen mit dem Träger, eine einseitige Entscheidung des Betriebs reicht nicht.

Ein Rechenbeispiel aus dem Wortlaut

Bei 40 anwesenden Versicherten verlangt § 26 Abs. 1 in einem Verwaltungs- oder Handelsbetrieb 5 %, also zwei Ersthelfer, in einem sonstigen Betrieb 10 %, also vier. Als Ersthelfer zählen nach Abs. 2 nur Personen, die bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet wurden oder über eine sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Wer nur eine ältere Bescheinigung ohne diese Voraussetzung hat, klärt seinen Fall am besten mit dem Träger.

Wie lässt sich die Pflicht einfach erfüllen?

Die Mindestzahl bestimmt der Ersthelfer-Rechner; die Ausbildung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle, zum Beispiel als Erste-Hilfe-Ausbildung oder als Inhouse-Kurs im Betrieb. Die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (fünf Jahre verfügbar halten, vertraulich behandeln) ist Thema im Ratgeber Arbeitsunfall melden.

Was verlangt § 24 zusätzlich vom Unternehmer?

§ 24 DGUV Vorschrift 1 fasst die allgemeinen Pflichten zusammen: Einrichtungen, Sachmittel und das erforderliche Personal für die Erste Hilfe müssen zur Verfügung stehen (Abs. 1); nach einem Unfall ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und eine erforderliche ärztliche Versorgung zu veranlassen (Abs. 2); Verletzte werden sachkundig transportiert (Abs. 3); wo nötig, ist ein Durchgangsarzt zu beteiligen (Abs. 4). Dazu kommen Hinweise über Notruf und Erste-Hilfe-Einrichtungen (Abs. 5), die aktuell zu halten sind, und die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung (Abs. 6).

Hinweis

Die DGUV Vorschrift 1 wird von jedem Unfallversicherungsträger als eigene Unfallverhütungsvorschrift erlassen; verbindlich ist die Fassung des für euren Betrieb zuständigen Trägers, die Paragraphenzählung kann abweichen. Diese Seite gibt den Wortlaut der Vorschriften wieder und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu einem konkreten Betrieb hilft der zuständige Unfallversicherungsträger.

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Quellen & Fundstellen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist zu wenige Ersthelfer eine Ordnungswidrigkeit?

§ 32 DGUV Vorschrift 1 nennt § 26 Abs. 1 Satz 1 unter den Bestimmungen, deren Verletzung ordnungswidrig im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ist.

Wie hoch kann die Geldbuße sein?

Bis zu zehntausend Euro nach § 209 Abs. 3 SGB VII. Ob und wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, entscheidet die zuständige Stelle.

Wer trägt die Verantwortung, die Ersthelfer oder der Unternehmer?

Die Pflicht, dass Ersthelfer zur Verfügung stehen, richtet die Vorschrift an den Unternehmer.

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