Erste-Hilfe-Kurs für die Firma: Inhouse-Kurs organisieren
Ein Inhouse-Kurs bringt die anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) direkt in euren Betrieb — an einem Wunschtermin und am eigenen Standort. Für benannte betriebliche Ersthelfer:innen übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Lehrgangsgebühr.
Wann lohnt sich ein Inhouse-Kurs?
Sobald mehrere Personen aus einem Team geschult werden sollen: Der Kurs kommt zu euch, das spart Anfahrt und Ausfallzeit, und alle sind an einem Termin fertig. Das gilt für Betriebe genauso wie für Vereine und ehrenamtliche Teams. Inhaltlich ist es dieselbe anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung wie im offenen Kurs.
Wer trägt die Kosten?
Für benannte betriebliche Ersthelfer:innen trägt der Unfallversicherungsträger in der Regel die Lehrgangsgebühr (§ 23 Abs. 2 SGB VII). Zuständig ist eure Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse — welche das ist, zeigt das Trägerverzeichnis; Details zur Abrechnung unter Kosten. Wie viele Ersthelfer:innen ihr braucht, klärt der Ersthelfer-Rechner.
Wie läuft die Organisation?
Am einfachsten über die Inhouse-Anfrage mit Wunschtermin, ungefährer Teilnehmerzahl und Standort. Den Rest — Ablauf, Material, Raumbedarf — stimmen wir gemeinsam ab; die Teilnahmebescheinigungen kommen digital.
Quellen & Fundstellen
- § 23 Abs. 2 SGB VII — Unfallversicherungsträger trägt die Lehrgangsgebühr für Ersthelfer
- DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 1 — Zahl der betrieblichen Ersthelfer im Betrieb
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Wie viele Teilnehmende passen in einen Inhouse-Kurs?
Das hängt vom Raum vor Ort ab. Nenne uns bei der Anfrage die ungefähre Teilnehmerzahl — dann stimmen wir die passende Gruppengröße mit euch ab.
Zählt der Inhouse-Kurs auch für den Führerschein?
Ja. Es ist dieselbe anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE), die auch als Nachweis für den Führerschein gilt.
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