Ein Angebot von Personal Paramedic e.K. · DGUV-anerkannte Ausbildungsstätte (8.2018)
Ratgeber

Erste Hilfe für Verein und Ehrenamt: Welcher Kurs passt?

Im Verein hängt der richtige Kurs von der Aufgabe ab: Für Übungsleiter, Trainer und Mitglieder ist die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten der passende Kurs. Wer einen Sanitätsdienst bei Veranstaltungen stellt, braucht mehr — die Sanitätshelfer-Ausbildung.

Welcher Kurs für Übungsleiter und Vereinsmitglieder?

Die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) — derselbe Kurs wie für Führerschein und Betrieb. Viele Übungsleiter- und Trainer-Lizenzen (etwa im organisierten Sport) verlangen einen aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis; welche Frist gilt, legt der jeweilige Verband fest.

Für den Sanitätsdienst: die Sanitätshelfer-Ausbildung

Wer bei Vereinsfesten, Turnieren oder Veranstaltungen einen Sanitätsdienst stellt, kommt mit Erster Hilfe allein nicht weit. Dafür gibt es die Sanitätshelfer-Ausbildung — deutlich umfangreicher und Grundlage für den Einsatz im Sanitätsdienst.

Wer zahlt, und wie ist man versichert?

Die Kosten trägt im Verein meist der Verein selbst oder die teilnehmende Person — eine automatische Erstattung durch die Berufsgenossenschaft gibt es hier anders als bei benannten betrieblichen Ersthelfern nicht. Gut zu wissen: Wer im Notfall Erste Hilfe leistet, ist dabei selbst gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB VII).

Quellen & Fundstellen

  • § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB VII — Wer Erste Hilfe leistet, ist gesetzlich unfallversichert
  • DGUV Grundsatz 304-001 — Anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung an ermächtigten Stellen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

FAQ

Häufige Fragen

Braucht unser Verein ausgebildete Ersthelfer?

Für den Vereinsbetrieb schreibt das kein einzelnes Gesetz pauschal vor — aber viele Lizenzen und Verbände verlangen einen aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis, und sobald ein Verein Personen beschäftigt, gelten zusätzlich die betrieblichen Regeln (DGUV Vorschrift 1 § 26).

Zahlt jemand den Kurs für Ehrenamtliche?

In der Regel der Verein oder die Person selbst. Die Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger gilt nur für benannte betriebliche Ersthelfer:innen, nicht automatisch fürs Ehrenamt.

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