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Ratgeber

Erste Hilfe für Trainer und Übungsleiter im Verein

Wer im Verein eine Übungsleiter- oder Trainerlizenz erwerben oder verlängern will, muss dafür häufig einen Erste-Hilfe-Nachweis vorlegen. Ob, in welchem Umfang und wie aktuell — das legt der jeweilige Verband fest und ist nicht einheitlich geregelt.

Warum Erste Hilfe für die Lizenz?

Übungsleiter- und Trainerlizenzen vergeben die Sportverbände (im organisierten Sport meist über die Strukturen des Deutschen Olympischen Sportbunds). Erste Hilfe gehört in vielen Lizenzordnungen zu den Voraussetzungen — die konkrete Anforderung steht in der Ausbildungs- bzw. Lizenzordnung deines Verbands.

Was gilt in meinem Verband?

Das ist der entscheidende Punkt: Die Regeln unterscheiden sich je Verband und Lizenzstufe — beim Umfang (oft die reguläre 9-UE-Ausbildung), bei der Frage, wie alt der Nachweis sein darf, und bei der Auffrischung. Prüfe die Vorgaben immer direkt bei deinem Fach- oder Landesverband bzw. deiner Sportjugend; verlass dich nicht auf eine pauschale Zahl.

Welcher Kurs passt in der Regel?

Meist genügt die anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) — dieselbe, die auch für Führerschein und Betrieb zählt. Für den laufenden Sanitätsdienst bei Vereins-Veranstaltungen ist der Sanitätshelfer die weitergehende Qualifikation (mehr im Verein-Ratgeber).

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich den Nachweis regelmäßig auffrischen?

Ob und wie oft, hängt vom Verband ab — manche verlangen eine Auffrischung zur Lizenzverlängerung, andere nicht. Das steht in der Lizenzordnung; im Zweifel beim Verband nachfragen.

Zahlt der Verein den Kurs?

Das ist Vereinssache und nicht einheitlich. Manche Vereine übernehmen die Kosten für ihre Übungsleiter — am besten vorher klären.

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