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Weitere Notfälle

Qualifikationen im Rettungsdienst: Vom Rettungshelfer zum Notfallsanitäter

Der Rettungsdienst in Deutschland kennt mehrere gestufte Qualifikationen, die sich in Ausbildungsdauer, Befugnissen und Einsatzbereich unterscheiden. Seit dem Notfallsanitätergesetz von 2014 ist der Notfallsanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst.

Rettungshelfer

Die kürzeste rettungsdienstliche Ausbildung umfasst je nach Bundesland einige Wochen und befähigt zu einfachen Tätigkeiten im Krankentransport, meist unter Anleitung höher qualifizierten Personals.

Rettungssanitäter

Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter dauert bundesweit in der Regel mehrere Wochen Theorie und Praktikum und befähigt zur Mitarbeit im Krankentransport sowie, meist als zweite Kraft, im Rettungswagen.

Notfallsanitäter

Die dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ist seit 2014 gesetzlich geregelt und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie befähigt zur eigenverantwortlichen Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe und zu bestimmten invasiven Maßnahmen.

Notärztin und Notarzt

Notärztliche Tätigkeit setzt eine abgeschlossene ärztliche Approbation sowie eine rettungsdienstliche Zusatzqualifikation voraus und ist keine eigene Berufsausbildung, sondern eine Zusatzfunktion innerhalb der ärztlichen Tätigkeit.

Abgrenzung zur betrieblichen Ersten Hilfe

Diese Qualifikationen sind von der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung und der Ausbildung zum Betriebssanitäter zu unterscheiden — Letztere richten sich an Beschäftigte, die im Betrieb Erste Hilfe leisten, nicht an hauptberufliches Rettungsdienstpersonal.

Quellen & weiterführende Stellen

Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter?

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist mit drei Jahren deutlich länger und umfassender als die mehrwöchige Rettungssanitäter-Ausbildung und berechtigt zu eigenverantwortlicher Notfallversorgung.

Braucht man für die Erste-Hilfe-Ausbildung im Betrieb eine rettungsdienstliche Qualifikation?

Nein, die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und die Betriebssanitäter-Ausbildung sind eigenständige Qualifikationen ohne Bezug zu Rettungsdienst-Berufsausbildungen.

Seit wann gibt es den Beruf Notfallsanitäter?

Der Beruf wurde durch das Notfallsanitätergesetz von 2014 geschaffen und löst seither schrittweise den früheren Rettungsassistenten ab.

Ist eine Notärztin automatisch auch Rettungsdienstpersonal?

Nein, notärztliche Tätigkeit setzt eine ärztliche Approbation plus eine rettungsdienstliche Zusatzqualifikation voraus, ist aber kein eigener Ausbildungsberuf.

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