Unterlassene Hilfeleistung (gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe)
In Deutschland ist jede Person gesetzlich verpflichtet, bei Unglücksfällen im Rahmen des Zumutbaren Hilfe zu leisten. Wer dieser Pflicht ohne triftigen Grund nicht nachkommt, macht sich nach § 323c Strafgesetzbuch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
Was das Gesetz verlangt
Bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not ist jede Person verpflichtet, Hilfe zu leisten, soweit ihr dies den Umständen nach zuzumuten ist — das reicht vom Absetzen eines Notrufs bis zu einfachen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Was „zumutbar“ bedeutet
Niemand muss sich selbst in erhebliche Gefahr begeben oder wichtige eigene Pflichten verletzen, um zu helfen — schon das Absetzen eines Notrufs aus sicherer Entfernung erfüllt in vielen Fällen die gesetzliche Pflicht, wenn eine unmittelbare Versorgung zu gefährlich wäre.
Angst vor Fehlern als häufiger Grund zum Zögern
Viele Menschen zögern zu helfen, aus Angst, etwas falsch zu machen — dabei überwiegt in aller Regel der Schaden durch Nichtstun bei weitem das Risiko eines gut gemeinten, aber nicht perfekten Hilfeversuchs.
Rechtlicher Schutz für Ersthelfende
Wer in guter Absicht und nach bestem Wissen hilft, ist rechtlich weitgehend abgesichert — Fehler, die trotz sorgfältigen Bemühens passieren, führen in aller Regel nicht zu einer Haftung, solange die Hilfe nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch geleistet wurde.
Wann Zurückhaltung angebracht ist
Besteht für die helfende Person selbst eine erhebliche Gefahr — etwa bei einem Stromunfall ohne vorherige Abschaltung der Stromquelle — ist es richtig, zunächst die eigene Sicherheit sicherzustellen und stattdessen umgehend professionelle Hilfe zu alarmieren.
Quellen & weiterführende Stellen
- German Resuscitation Council — Rechtliche Grundlagen der Ersten Hilfe in Deutschland
Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Häufige Fragen
Muss man bei jedem Notfall persönlich eingreifen?
Nein, es reicht, im Rahmen des Zumutbaren zu helfen — das kann auch bedeuten, aus sicherer Entfernung den Notruf abzusetzen.
Kann man für Fehler bei der Ersten Hilfe haftbar gemacht werden?
In aller Regel nicht, solange in guter Absicht und nach bestem Wissen geholfen wurde — Ersthelfende sind rechtlich weitgehend geschützt.
Was passiert, wenn man trotz Möglichkeit nicht hilft?
Das kann als unterlassene Hilfeleistung nach § 323c Strafgesetzbuch strafbar sein.
Muss man sich selbst in Gefahr begeben, um zu helfen?
Nein, niemand muss sich erheblicher eigener Gefahr aussetzen — in solchen Fällen reicht es, professionelle Hilfe zu alarmieren.
Weiterlesen
Hitzeerschöpfung
Hitzeerschöpfung: die Vorstufe zum Hitzschlag — noch gefährlich, aber mit einfachen Mitteln gut zu behandeln.
Weiterlesen →Blutungen & WundenTourniquet (Abbinden bei starker Blutung)
Tourniquet: die letzte Maßnahme bei einer lebensbedrohlichen Blutung, wenn Druck allein nicht mehr ausreicht.
Weiterlesen →Weitere NotfälleSepsis (Blutvergiftung)
Sepsis: die häufig unterschätzte, lebensbedrohliche Reaktion auf eine Infektion — Warnzeichen erkennen und richtig handeln.
Weiterlesen →Erste Hilfe lernen statt nur nachlesen
Im Kurs übst du die Handgriffe unter Anleitung — Theorie und Praxis zusammen.