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Weitere Notfälle

Fremdkörper im Auge

Kleine Fremdkörper wie Staub, Sand oder Wimpern im Auge sind ein häufiges, meist harmloses Ärgernis. Bei größeren, spitzen oder tief eingedrungenen Fremdkörpern — etwa Metall- oder Holzsplittern — sowie bei jedem Verdacht auf eine Augenverletzung ist dagegen besondere Vorsicht geboten, weil Fehler bei der Erstversorgung das Sehvermögen dauerhaft gefährden können.

Kleine, oberflächliche Fremdkörper

Zunächst nicht reiben — das kann den Fremdkörper tiefer ins Auge oder unter das Lid drücken und die Hornhaut zusätzlich verkratzen. Häufiges Blinzeln kann helfen, den Fremdkörper mit der natürlichen Tränenflüssigkeit herauszuspülen. Alternativ das Auge vorsichtig mit klarem, handwarmem Wasser oder steriler Kochsalzlösung spülen, dabei den Kopf zur betroffenen Seite neigen, damit die Flüssigkeit vom inneren zum äußeren Augenwinkel abläuft.

Wann NICHT selbst entfernen?

Bei Fremdkörpern, die auf der Hornhaut (der durchsichtigen Vorderfläche des Auges) festsitzen, tief im Auge stecken, spitz oder scharfkantig sind, oder wenn das Auge nach einem Versuch weiterhin schmerzt, tränt, rot ist oder lichtempfindlich reagiert, sollte KEIN weiterer eigener Entfernungsversuch unternommen werden — dann umgehend augenärztlich oder in einer Notaufnahme vorstellen.

Bei einem eingedrungenen oder festsitzenden Fremdkörper

Das Auge nicht reiben, nicht auswaschen und den Fremdkörper nicht selbst herausziehen. Stattdessen beide Augen locker mit einer sterilen Kompresse oder einem sauberen Tuch abdecken (auch das unverletzte Auge, weil sich beide Augen gemeinsam bewegen und Bewegung Schmerzen und weitere Schädigung verstärken kann) und umgehend eine Augenklinik oder Notaufnahme aufsuchen.

Chemikalien statt fester Fremdkörper

Gelangt eine chemische Substanz ins Auge, gilt nicht das hier beschriebene Vorgehen, sondern sofortiges, ausgiebiges Spülen mit viel Wasser über mindestens 15 bis 20 Minuten (siehe Verätzung durch Säuren und Laugen) — auch hier anschließend augenärztlich vorstellen.

Warnzeichen für eine ernstere Verletzung

Plötzliche Sehverschlechterung, starke Schmerzen, sichtbare Verletzung des Augapfels, austretende Flüssigkeit aus dem Auge oder ein Fremdkörper, der durch die Augenoberfläche eingedrungen ist, sind Notfälle — dann umgehend in eine Augenklinik oder Notaufnahme, bei ausgeprägten Verletzungen auch Notruf 112.

Quellen & weiterführende Stellen

Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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FAQ

Häufige Fragen

Darf man versuchen, einen Splitter selbst aus dem Auge zu ziehen?

Nein — ein tief sitzender oder in die Hornhaut eingedrungener Fremdkörper sollte niemals selbst entfernt werden, da dies die Verletzung erheblich verschlimmern kann. Das Auge stattdessen abdecken und sofort augenärztliche Hilfe suchen.

Wie lange darf man selbst versuchen zu spülen, bevor man zum Arzt geht?

Bei einem oberflächlichen, harmlosen Fremdkörper reicht in der Regel ein kurzer Spülversuch. Bleiben nach dem Spülen Schmerzen, Rötung oder ein Fremdkörpergefühl bestehen, sollte zeitnah augenärztlich abgeklärt werden, statt es länger selbst zu versuchen.

Warum wird empfohlen, auch das gesunde Auge abzudecken?

Beide Augen bewegen sich synchron — wird nur das verletzte Auge abgedeckt, bewegt es sich trotzdem mit, wenn das gesunde Auge etwas fixiert. Das Abdecken beider Augen reduziert Bewegung und damit mögliche weitere Schädigung.

Sind Kontaktlinsen bei einem Fremdkörper im Auge ein zusätzliches Risiko?

Ja — Kontaktlinsen sollten bei Fremdkörpergefühl oder Augenverletzung möglichst zeitnah, aber vorsichtig entfernt werden (sofern kein tiefer Fremdkörper vorliegt), da sie das Auge zusätzlich reizen und die Beurteilung erschweren können.

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