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Weitere Notfälle

Betriebliche Erste Hilfe (Ersthelfer-Pflicht im Betrieb)

In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb vorzuhalten. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz sowie die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Warum diese Pflicht besteht

Bei einem Arbeitsunfall oder plötzlichen medizinischen Notfall im Betrieb zählt oft jede Minute — geschulte Ersthelfende vor Ort können bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten.

Wie viele Ersthelfende vorgeschrieben sind

Die Mindestanzahl richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl — üblich sind Angaben wie ein bestimmter Prozentsatz der anwesenden Beschäftigten, wobei Verwaltungs- und Handelsbetriebe sowie Produktionsbetriebe unterschiedliche Vorgaben haben können; die genaue Zahl legt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fest.

Ausbildung und Auffrischung

Betriebliche Ersthelfende absolvieren eine Erste-Hilfe-Ausbildung bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle und müssen ihre Kenntnisse regelmäßig, üblicherweise alle zwei Jahre, durch eine Fortbildung auffrischen.

Was zur betrieblichen Erste-Hilfe-Ausstattung gehört

Neben ausgebildeten Ersthelfenden gehören ein Verbandskasten nach den geltenden Normen, gut sichtbare Rettungswege und Notrufnummern sowie ein aktuell geführtes Verbandbuch zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen zur betrieblichen Grundausstattung.

Wer die Kosten trägt

Die Kosten für Ausbildung und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfenden trägt in der Regel der Arbeitgeber beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt die Ausbildungskosten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Quellen & weiterführende Stellen

Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist jeder Betrieb zur Ausbildung von Ersthelfenden verpflichtet?

Ja, mit einer ausreichenden Zahl beschäftigter Personen besteht die Pflicht, eine Mindestanzahl ausgebildeter Ersthelfender vorzuhalten.

Wie oft muss die Erste-Hilfe-Ausbildung aufgefrischt werden?

Üblicherweise alle zwei Jahre durch eine entsprechende Fortbildung.

Wer trägt die Kosten für die Ausbildung?

In der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was gehört zur betrieblichen Erste-Hilfe-Grundausstattung?

Ein normgerechter Verbandskasten, gut sichtbare Rettungswege und Notrufnummern sowie ein Verbandbuch.

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