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Arbeitsschutz und DGUV: Grundlagen für Betriebe

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie erlässt autonomes Satzungsrecht in Form von DGUV Vorschriften, die für alle Mitgliedsbetriebe rechtsverbindlich sind, sowie DGUV Grundsätze und Informationen, die diese Vorschriften konkretisieren.

Aufbau des Regelwerks

Das DGUV-Regelwerk gliedert sich in mehrere Ebenen: DGUV Vorschriften sind für Betriebe unmittelbar verbindliches Recht, DGUV Regeln und Informationen enthalten praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Umsetzung, und DGUV Grundsätze legen unter anderem einheitliche Standards für Ausbildungen fest, etwa den DGUV Grundsatz 304-001 für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe. Diese Struktur ergänzt die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung, ohne sie zu ersetzen.

Zentrale Vorschriften für Betriebe

DGUV Vorschrift 1 regelt die grundlegenden Präventionspflichten jedes Betriebs, darunter Erste-Hilfe-Organisation, Unterweisungen und die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl. DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Weitere branchenspezifische Vorschriften und Regeln gelten zusätzlich, etwa für Bauarbeiten, den Umgang mit Gefahrstoffen oder den Betrieb bestimmter Maschinen.

Erste-Hilfe-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 304-001

Dieser Grundsatz legt bundesweit einheitlich fest, dass die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung neun Unterrichtseinheiten umfasst und die Fortbildung im Abstand von spätestens zwei Jahren mit weiteren neun Unterrichtseinheiten erfolgen muss, um die Qualifikation der betrieblichen Ersthelfer aufrechtzuerhalten. Die Ausbildung darf nur durch von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen durchgeführt werden.

Unfallmeldung und Unfallversicherung

Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Gegenzug die Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls Rentenleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, finanziert allein durch Beiträge der Arbeitgeber. Dieses Haftungsablösungsprinzip befreit Arbeitgeber im Regelfall von der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Beschäftigten bei Arbeitsunfällen.

Durchsetzung und Aufsicht

Die Berufsgenossenschaften überwachen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Einhaltung ihrer Vorschriften in den Betrieben durch technische Aufsichtsbeamte, die Betriebe besichtigen und beraten können. Parallel dazu überwachen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer die Einhaltung des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Beide Aufsichtssysteme arbeiten zusammen, um Doppelprüfungen zu vermeiden und einheitliche Standards durchzusetzen.

Quellen & weiterführende Stellen

Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

FAQ

Häufige Fragen

Sind DGUV Vorschriften rechtlich bindend?

Ja, DGUV Vorschriften sind autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger und für alle Mitgliedsbetriebe unmittelbar verbindlich.

Wie oft muss die Erste-Hilfe-Ausbildung im Betrieb aufgefrischt werden?

Nach DGUV Grundsatz 304-001 spätestens alle zwei Jahre durch eine Fortbildung mit neun Unterrichtseinheiten.

Wer trägt die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung?

Ausschließlich die Arbeitgeber durch ihre Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft; Beschäftigte zahlen keine eigenen Beiträge.

Was passiert bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall?

Er muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden, der anschließend Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls weitere Leistungen übernimmt.

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