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Ratgeber

Ersthelfer bei Schicht, Teilzeit und Urlaub: Reicht ein Ersthelfer im Betrieb?

Nicht alle Beschäftigten sind gleichzeitig im Betrieb. Die Ersthelfer-Vorschrift zählt deshalb nicht die Köpfe im Personalverzeichnis, sondern die anwesenden Versicherten. Das wirkt sich bei Schicht, Teilzeit und Abwesenheiten aus.

Veröffentlicht: 25. Sep. 2026 · Redaktion: Personal Paramedic e.K.

Was steht im Wortlaut?

§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Ersthelfer „mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %“. Maßgeblich ist also, wie viele Versicherte anwesend sind, nicht, wie viele auf der Gehaltsliste stehen.

Was bedeutet das im Schichtbetrieb?

Eine Person kann nicht in zwei Schichten gleichzeitig anwesend sein. Arbeiten in einer Schicht zum Beispiel 40 Versicherte in einem sonstigen Betrieb, ergibt 10 % vier Ersthelfer für diese Schicht. Ob euer Unfallversicherungsträger die Zahl je Schicht, je Betriebsstätte oder anders zählt, klärt ihr im Zweifel mit ihm; er ist für die Auslegung zuständig.

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Wie ist es bei Teilzeit und wechselnden Zeiten?

Auch hier zählt die Anwesenheit. Wer nur an bestimmten Tagen im Betrieb ist, ist an den anderen Tagen nicht anwesend. Daraus folgt für den Betrieb, dass an jedem Betriebstag ausreichend Ersthelfer anwesend sein sollten. Hilfreich ist eine kurze Übersicht, wer wann als Ersthelfer im Haus ist; sie gehört zu den Hinweisen, die § 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 über das Erste-Hilfe-Personal verlangt.

Was, wenn ein Ersthelfer ausfällt?

Krankheit, Urlaub oder Kündigung ändern nichts an der Pflicht des Unternehmers, dass Ersthelfer zur Verfügung stehen. Ein bis zwei zusätzlich ausgebildete Personen als Vertretung sind deshalb eine mögliche Vorsorge. Neue Ersthelfer werden mit der Erste-Hilfe-Ausbildung ausgebildet.

Weitere Beispiele aus dem Wortlaut

Bei 60 anwesenden Versicherten sind es in einem Verwaltungs- oder Handelsbetrieb 5 %, also drei Ersthelfer, in einem sonstigen Betrieb 10 %, also sechs. In Kindertageseinrichtungen nennt die Vorschrift „ein Ersthelfer je Kindergruppe“, in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Für weitere Berechnungen hilft der Ersthelfer-Rechner.

Was gilt, wenn nur eine Person anwesend ist?

Die Mindestzahl in § 26 Abs. 1 beginnt bei zwei anwesenden Versicherten. Unabhängig davon bleibt § 24 DGUV Vorschrift 1 bestehen: Nach einem Unfall ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und, wenn erforderlich, ärztliche Versorgung zu veranlassen, und die Versicherten brauchen Hinweise über den Notruf. Für Randzeiten mit nur einer Person bietet sich deshalb ein klarer Notfallplan an, den der Unfallversicherungsträger mit euch besprechen kann.

Wann gelten Personen mit Gesundheitsberuf als fortgebildet?

Personen mit einer sanitätsdienstlichen oder rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten nach § 26 Abs. 3 als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.

Wann ist die Fortbildung fällig?

Ersthelfer werden nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet, die Fortbildung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle. Die Erste-Hilfe-Fortbildung dauert 9 Unterrichtseinheiten; das nächste Datum zeigt der Auffrischungs-Rechner.

Wo sind Abweichungen möglich?

Von der Zahl bei mehr als 20 anwesenden Versicherten kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger abgewichen werden, wenn die Organisation des betrieblichen Rettungswesens und die Gefährdung es erlauben (§ 26 Abs. 1). Ohne dieses Einvernehmen gilt die Mindestzahl.

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Quellen & Fundstellen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

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FAQ

Häufige Fragen

Zählt die Zahl der Beschäftigten oder die der Anwesenden?

Die Anwesenden: § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 spricht von „anwesenden Versicherten“.

Muss in jeder Schicht ein Ersthelfer sein?

Der Wortlaut stellt auf die anwesenden Versicherten ab. Wie der Träger das bei Schichten zählt, fragst du im Zweifel bei deinem Unfallversicherungsträger nach.

Wie viele Ersthelfer brauche ich bei 40 anwesenden Versicherten?

In Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, also zwei; in sonstigen Betrieben 10 %, also vier (§ 26 Abs. 1).

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