Welche Führerscheinklassen brauchen einen Erste-Hilfe-Kurs?
Für jede Führerscheinklasse gilt dieselbe Erste-Hilfe-Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten — vom Roller (AM) über Auto (B) und Motorrad (A) bis Lkw (C) und Bus (D). Seit dem 1. April 2015 gibt es keinen „kleinen“ und keinen „großen“ Kurs mehr, und ein absolvierter Kurs zählt für alle Klassen.
Gilt die Erste-Hilfe-Pflicht für jede Klasse?
Ja. Wer eine Fahrerlaubnis erstmals beantragt, muss die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten nachweisen — unabhängig von der Klasse (§ 19 FeV). Für Roller, Motorrad, Auto, Lkw und Bus ist es derselbe Kurs.
Muss ich den Kurs für jede Klasse wiederholen?
Nein. Ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs gilt klassenübergreifend und hat für die Fahrerlaubnis kein Ablaufdatum. Wer mit dem Autoführerschein (B) beginnt und später den Motorrad- oder Lkw-Führerschein macht, braucht keinen neuen Nachweis (mehr zur Gültigkeit).
Welcher Kurs ist das genau?
Es ist die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE, an einem Tag). Für den Führerschein zahlst du sie selbst — anders als benannte betriebliche Ersthelfer:innen (wer zahlt was).
Quellen & Fundstellen
- § 19 FeV — Schulung in Erster Hilfe: mindestens 9 UE, für alle Fahrerlaubnisklassen
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Motorrad-Führerschein auch einen Erste-Hilfe-Kurs?
Ja — es ist derselbe 9-UE-Kurs wie für den Pkw. Hast du ihn schon gemacht, zählt er auch für den Motorrad-Führerschein.
Ich habe den Kurs früher für den Pkw gemacht — reicht das für den Lkw?
Ja. Der Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis verfällt nicht und gilt für alle Klassen — du musst ihn für den Lkw nicht erneut ablegen.
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Welcher Erste-Hilfe-Kurs zählt wofür — und welcher ist nur ein Zusatz?
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