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Ratgeber

Bin ich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten — und hafte ich?

Jede Person ist gesetzlich verpflichtet, im Notfall zu helfen, soweit das erforderlich und zumutbar ist (§ 323c StGB). Gleichzeitig bist du als Ersthelfer gut abgesichert: Du haftest nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 680 BGB) und stehst beim Helfen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SGB VII).

Muss ich überhaupt helfen?

Ja. § 323c StGB verpflichtet jede Person, bei Unglücksfällen Hilfe zu leisten, soweit das erforderlich und ohne eigene erhebliche Gefahr zumutbar ist. Wer das unterlässt, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Schon der Notruf 112 ist eine Form der Hilfe.

Was, wenn ich beim Helfen etwas falsch mache?

Dann passiert dir rechtlich fast nichts: Wer hilft, um eine dringende Gefahr abzuwenden, haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 680 BGB). Wer nach bestem Wissen hilft, haftet praktisch nicht — das größere Risiko ist, gar nichts zu tun.

Bin ich beim Helfen versichert?

Ja. Wer bei einem Unglücksfall Hilfe leistet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SGB VII). Kommst du beim Helfen selbst zu Schaden, ist das über die zuständige Unfallkasse abgesichert.

Wie werde ich im Ernstfall sicherer?

Unsicherheit verschwindet mit Übung. Ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs gibt die Handgriffe zurück ins Gedächtnis — so läuft er ab.

Quellen & Fundstellen

  • § 323c StGB — Unterlassene Hilfeleistung: Pflicht zu helfen, soweit zumutbar
  • § 680 BGB — Ersthelfer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SGB VII — Hilfeleistende sind gesetzlich unfallversichert

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich bestraft werden, wenn ich nur zuschaue?

Ja. Unterlassene Hilfeleistung ist nach § 323c StGB strafbar, wenn Hilfe erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Zumutbar ist immer mindestens der Notruf 112.

Hafte ich, wenn die Person trotz meiner Hilfe zu Schaden kommt?

In aller Regel nicht. Als Ersthelfer haftest du nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 680 BGB) — normales, gutgemeintes Helfen ist geschützt.

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