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Ratgeber

Ermächtigte Stelle und amtlich anerkannte Stelle: Zählt meine Bescheinigung?

Wer eine Erste-Hilfe-Bescheinigung vorlegen muss, stößt auf zwei Begriffe: die ermächtigte Stelle bei betrieblichen Ersthelfern und die amtlich anerkannte Stelle beim Führerschein. Sie stehen in verschiedenen Vorschriften und bedeuten nicht dasselbe.

Veröffentlicht: 25. Sep. 2026 · Redaktion: Personal Paramedic e.K.

Was heißt „ermächtigte Stelle“ im Betrieb?

§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 lässt als betriebliche Ersthelfer nur Personen zu, die „bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind“, oder die eine sanitätsdienstliche oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens haben. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung regelt die Anlage 2 der Vorschrift. Die Ermächtigung erteilt also der Unfallversicherungsträger.

Was heißt „amtlich anerkannte Stelle“ beim Führerschein?

§ 19 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung sagt: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird „durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei“ geführt. Die Schulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 Abs. 1).

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Sind beide Begriffe dasselbe?

Nein. Sie stammen aus verschiedenen Regelwerken (Unfallverhütungsvorschrift der Unfallversicherungsträger und Fahrerlaubnis-Verordnung) und richten sich an verschiedene Stellen: den Unfallversicherungsträger und die Fahrerlaubnisbehörde. Eine Bescheinigung kann in der Praxis für beide Zwecke dienen, eine Garantie dafür gibt es nicht. Im Zweifel fragst du vor der Buchung beim Unfallversicherungsträger oder bei deiner Führerscheinstelle nach.

Woran lässt sich die Stelle erkennen?

Die Kennziffer der ermächtigten Stelle steht auf der Bescheinigung; ihr könnt sie beim Unfallversicherungsträger nachfragen. Beim Anbieter dieses Portals steht die DGUV-Kennziffer im Kopf jeder Seite. Wer einen Kurs bucht, kann außerdem nach dem Umfang fragen: Für den Führerschein sind es mindestens neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Und wenn mein Nachweis älter ist?

Für den Führerschein nennt § 19 FeV keine Ablauffrist; ob deine Fahrerlaubnisbehörde eine ältere Bescheinigung noch annimmt, klärst du vorher mit ihr. Für betriebliche Ersthelfer sieht § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor (mehr zur Gültigkeit).

Wer braucht den Kurs für den Führerschein nicht?

§ 19 Abs. 3 FeV nennt Personen, die den Kursnachweis „insbesondere nicht“ brauchen, zum Beispiel mit einem Zeugnis über die ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung, über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder einer Ausbildung als Medizinische Fachangestellte, oder mit einer Bescheinigung über eine Sanitätsausbildung, rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit dem Abzeichen in Silber oder Gold. Das entscheidet im Einzelfall die Fahrerlaubnisbehörde.

Was sind „Träger der öffentlichen Verwaltung“?

§ 19 Abs. 2 FeV nennt beispielhaft die Bundeswehr, die Polizei und die Bundespolizei. Auch solche Stellen können den Nachweis über die Teilnahme ausstellen. Bei einer Erweiterung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne von Absatz 1 teilgenommen hat.

Was sich vor der Buchung fragen lässt

Drei Fragen genügen: Ist der Anbieter für die Erste-Hilfe-Ausbildung ermächtigt, und wie lautet seine Kennziffer? Umfasst der Kurs mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten? Wird die Bescheinigung für den Zweck ausgestellt, den ihr braucht (Betrieb, Führerschein oder beides)? Bleibt eine Unsicherheit, klärt ihr sie vorab mit dem Unfallversicherungsträger oder der Führerscheinstelle.

Welcher Kurs passt?

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist der Kurs für beide Zwecke, Führerschein und betrieblicher Ersthelfer. Welcher Kurs für welchen Anlass gilt, zeigt der Kursfinder.

Passender Kurs

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Quellen & Fundstellen

  • DGUV Vorschrift 1 § 26 — Ermächtigte Stelle (Abs. 2), Anlage 2 regelt die Voraussetzungen
  • § 19 FeV — Schulung in Erster Hilfe; Nachweis durch amtlich anerkannte Stelle

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

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FAQ

Häufige Fragen

Wer erteilt die Ermächtigung zur Erste-Hilfe-Ausbildung?

Der Unfallversicherungsträger (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1, Voraussetzungen in Anlage 2).

Reicht eine Bescheinigung für Betrieb und Führerschein?

Möglich, aber nicht garantiert: Die Vorschriften sind verschieden. Im Zweifel beim Unfallversicherungsträger und bei der Führerscheinstelle nachfragen.

Wie viele Unterrichtseinheiten verlangt der Führerschein?

Mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 Abs. 1 FeV).

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