Erste Hilfe in Pflege & Gesundheitsberufen: Welcher Kurs?
Pflegeeinrichtungen, Praxen und Kliniken sind Betriebe wie andere auch — die Ersthelfer-Pflicht gilt genauso. Fachlich relevanter ist für viele Teams aber das Notfalltraining, das über die klassische Erste Hilfe hinausgeht.

Die Pflicht: benannte Ersthelfer wie in jedem Betrieb
Auch Pflegedienste, Heime und Praxen müssen ausgebildete Ersthelfer:innen benennen — 1 bei 2–20 anwesenden Versicherten, darüber 5 % bzw. 10 % (DGUV Vorschrift 1 § 26). Die Zahl liefert der Ersthelfer-Rechner.
Der Praxishebel: Notfalltraining am eigenen Material
Wo mit kranken oder pflegebedürftigen Menschen gearbeitet wird, ist ein realistisches Notfalltraining meist wertvoller als der Standardkurs: Reanimation im Team, Umgang mit dem eigenen Notfallkoffer, AED und Sauerstoff, strukturiertes Vorgehen nach ABCDE. Ein jährliches Training ist in vielen Qualitätsmanagement-Systemen üblich — das ist eine Empfehlung bzw. QM-Praxis, keine gesetzlich fixierte Frequenz. Praxisnahe Beispiele aus Praxis, Heim und Pflegedienst sammelt die Seite für Praxen und Pflege.
Für große oder risikoreiche Einrichtungen: Betriebssanitäter
Bei vielen Beschäftigten oder erhöhter Gefährdung kann zusätzlich ein:e Betriebssanitäter:in vorgeschrieben sein (DGUV Vorschrift 1 § 27). Die Grundausbildung baut auf der Erste-Hilfe-Ausbildung auf.
Quellen & Fundstellen
- DGUV Vorschrift 1 § 26 — Ersthelfer in Betrieben und Einrichtungen
- DGUV Vorschrift 1 § 27 — Betriebssanitäter bei erhöhter Zahl/Gefährdung
Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.
Häufige Fragen
Reicht für Pflegekräfte der normale Erste-Hilfe-Kurs?
Für die betriebliche Ersthelfer-Pflicht ja. Fachlich empfiehlt sich in Pflege und Praxis aber zusätzlich ein Notfalltraining am eigenen Material — das trainiert genau die Situationen, die im Haus vorkommen.
Wie oft sollte ein Notfalltraining stattfinden?
In vielen QM-Systemen ist ein jährliches Training vorgesehen. Das ist eine bewährte Empfehlung, keine bundesweit gesetzlich vorgeschriebene Frequenz — maßgeblich sind euer QM-Konzept und die Gefährdungsbeurteilung.
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