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Ratgeber

Früher LSM und Erste Hilfe getrennt — heute nur noch ein Kurs?

Seit dem 1. April 2015 gibt es für den Führerschein nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten — für alle Klassen. Die frühere Aufteilung in die kürzeren „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (LSM) und den umfangreicheren Erste-Hilfe-Lehrgang für die großen Klassen ist entfallen.

Junge Erwachsene üben im Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein Reanimation und AED.

Was hat sich 2015 geändert?

Bis dahin gab es zwei Varianten: die kürzeren Lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Pkw und Motorrad und einen umfangreicheren Erste-Hilfe-Lehrgang für die größeren Klassen. Seit dem 1. April 2015 ist es ein Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten für alle Fahrerlaubnisklassen (§ 19 FeV).

Zählt mein alter Nachweis noch?

Für einen bereits erteilten Führerschein bleibt alles gültig — der Erste-Hilfe-Nachweis für die Fahrerlaubnis verfällt nicht. Nur wer eine Fahrerlaubnis neu beantragt, legt den heutigen 9-UE-Kurs vor (Details zur Gültigkeit).

Und im Betrieb?

Dort zählt ohnehin die 9-UE-Ausbildung, die für benannte Ersthelfer:innen alle zwei Jahre per Fortbildung aufgefrischt wird (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3) — unabhängig vom Führerschein-Thema (mehr zur Auffrischung).

Quellen & Fundstellen

  • § 19 FeV — Seit 1. April 2015 einheitlicher Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) für alle Klassen

Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Im Zweifel gilt der jeweils aktuelle Verordnungstext.

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FAQ

Häufige Fragen

Gibt es die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen noch?

Als eigenen Führerschein-Kurs nicht mehr. Die Inhalte sind im heutigen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) enthalten.

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