Erste-Hilfe-Kurs für Schulen & Lehrkräfte
Für Schulen ist Erste Hilfe kein gewöhnlicher Betriebskurs: Für Lehrkräfte gibt es eine eigene Fortbildung, die Kosten trägt in der Regel die zuständige Unfallkasse bzw. Landesunfallkasse – nicht die Berufsgenossenschaft –, und die Inhalte drehen sich um Notfälle bei Kindern und Jugendlichen sowie um Schulunfälle.
Wer trägt die Kosten – und was schreibt das Land vor?
Schulen im öffentlichen Dienst sind bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert. Für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zu Ersthelfer:innen übernimmt die Unfallkasse die Lehrgangsgebühr, wenn die Schule den Kurs über sie abrechnet. Das unterscheidet den Schulkurs grundlegend vom BG-abgerechneten Betriebskurs.
Die Zahl der auszubildenden Ersthelfer:innen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten (DGUV Vorschrift 1 § 26); für Schulen empfehlen die Unfallkassen zusätzlich einen Schulsanitätsdienst, in dem Schüler:innen selbst zu Ersthelfer:innen ausgebildet werden.
Leistungen für Schulen & Lehrkräfte
- Lehrkräfte-Fortbildung als eigenes Format – Auffrischung im Schulalltag
- Ersthelfer-Ausbildung fürs Kollegium, über die Unfallkasse abrechenbar
- Schwerpunkt Kindernotfälle: Wunden, Stürze, allergische Reaktionen, Atemwege
- Inhouse an eurer Schule – ein Termin für das ganze Kollegium, auch am Ferientag
Typisch: Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, Förderschulen.
Diese Kurse gehören dazu
Lehrkräfte-Ausbildung — Themenbereich 1
Der Einstieg zur Ausbilderqualifikation Erste Hilfe.
Lehrkräfte-Ausbildung — Themenbereich 2
Der fachliche Aufbau bis zur eigenständigen Kursleitung.
Lehrkräfte-Fortbildung
Die Pflichtfortbildung für Erste-Hilfe-Lehrkräfte.
Erste Hilfe für Bildungs- & Betreuungseinrichtungen
Für Kita, Schule, Hort und Tagespflege.
Erste-Hilfe-Kurs für Schulen & Lehrkräfte – häufige Fragen
Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs an Schulen?
Für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal an öffentlichen Schulen übernimmt in der Regel die zuständige Unfallkasse bzw. Landesunfallkasse die Kosten, wenn der Kurs über sie abgerechnet wird – nicht die Berufsgenossenschaft.
Was ist ein Schulsanitätsdienst?
Beim Schulsanitätsdienst werden Schüler:innen in Erster Hilfe ausgebildet und übernehmen an der Schule die Erstversorgung bei Unfällen. Die Unfallkassen empfehlen und fördern ihn; wir bilden die Teams und die betreuenden Lehrkräfte aus.
Brauchen Lehrkräfte eine eigene Fortbildung?
Ja. Neben der Erste-Hilfe-Grundausbildung gibt es für Lehrkräfte eine eigene Fortbildung, die auf den Schulalltag und Kindernotfälle zugeschnitten ist und die Ersthelfer-Qualifikation aktuell hält.
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