Erste-Hilfe-Kurs für Behörden & öffentlichen Dienst
Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind nicht bei einer Berufsgenossenschaft, sondern bei einer Unfallkasse versichert. Das ändert die Abrechnung: Die Ersthelfer-Ausbildung läuft über die zuständige Unfallkasse, und für die Beschäftigten fällt in der Regel keine Kursgebühr an.
Unfallkasse statt Berufsgenossenschaft
Für Ämter, Rathäuser, Finanzämter und andere Dienststellen ist die Unfallkasse des Landes oder des Bundes der zuständige Unfallversicherungsträger. Sie übernimmt die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung, wenn der Kurs über die dort hinterlegte Ermächtigung abgerechnet wird – der Ablauf ist ein anderer als bei einem gewerblichen Betrieb mit BG-Zugehörigkeit.
Wie viele Ersthelfer:innen eine Dienststelle benötigt, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 § 26: In Verwaltungsbetrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer:innen auszubilden.
Leistungen für Behörden & öffentlichen Dienst
- Über die zuständige Unfallkasse abrechenbar – meist ohne Kosten für die Dienststelle
- Ersthelfer-Quote nach DGUV Vorschrift 1 § 26 (5 % in der Verwaltung)
- Inhouse in der Dienststelle – ein Termin nach eurem Dienstplan
- Für Finanzämter, Rathäuser, Ämter, Ministerien und kommunale Betriebe
Typisch: Finanzämter, Rathäuser, Ordnungsämter, Ministerien, kommunale Betriebe.
Diese Kurse gehören dazu
Erste-Hilfe-Ausbildung
Der Grundkurs (9 UE) — für Führerschein, Betrieb und Alltag.
Erste-Hilfe-Fortbildung
Die Auffrischung für betriebliche Ersthelfer — alle zwei Jahre.
Notfalltraining
Für Praxen, Pflege und Teams mit echtem Notfallrisiko.
Erste-Hilfe-Kurs für Behörden & öffentlichen Dienst – häufige Fragen
Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs in einer Behörde?
Behörden sind bei einer Unfallkasse versichert, nicht bei einer Berufsgenossenschaft. Die zuständige Unfallkasse übernimmt in der Regel die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung, wenn der Kurs über sie abgerechnet wird.
Gilt das auch für Finanzämter und Rathäuser?
Ja. Finanzämter, Rathäuser und andere Ämter sind Teil des öffentlichen Dienstes und über ihre Unfallkasse abgesichert – der Kurs läuft für sie genauso wie für andere Dienststellen.
Wie viele Ersthelfer braucht eine Dienststelle?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 sind in Verwaltungsbetrieben mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer:innen auszubilden, mindestens jedoch eine Person ab zwei Anwesenden.
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